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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Wallerfangen

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Gemeinde Wallerfangen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, so dass Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2024 aus diesem Grund nicht erteilt werden.

Für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (im Januar 2021 ff.) nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 122 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2021 sind die im Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten. Die Grundsteuer wird zu den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 fällig.

Für Steuerpflichtige die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2024 am 01. Juli 2024 fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Wallerfangen, 15.01.2024
Horst Trenz
Bürgermeister