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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 32/2022
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil -Bekanntmachungen-

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BAUGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Wallerfangen in seiner Sitzung am 21.07.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Solarpark PVA Drei Kapuziner beschlossen hat. In der gleichen Sitzung wurde auch die Einleitung des Verfahrens zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2022 hat der Gemeinderat Wallerfangen den Bebauungsplan und die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Ziel des Bebauungsplanes und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage. Diese dient der regenerativen Erzeugung von Strom und somit gleichzeitig der Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes befindet sich nordöstlich von Bedersdorf und umfasst folgende Parzellen:

  • Gemarkung Kerlingen Flur 4, Parzellen 85/1, 64/1, 36/1, 30/2, 27/1, 29/1, 48/1, 115/1 und 60/1
  • Gemarkung Bedersdorf Flur 1, Parzellen 195/1, 188/1, 181/1, 170/1, und 163/1 sowie ohne PVA-Überplanung Parzelle 282/208 und mit teilweiser Überplanung unter Wahrung des 200 m Abstandes für die Baugrenze zur Ortslage Bedersdorf: Parzellen 144/1 und 154/1

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan und der folgenden Abbildung zu entnehmen. Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Gemeinde Wallerfangen bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan sowie die FNP-Teiländerung

vom 19.08.2022 bis zum 19.09.2022

im Rathaus der Nebengebäude Bauamt, Zimmer 1, Frau Grosche zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag

von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Entwurfsplan Modullayout (Vorhaben- und Erschließungsplan)
  • Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur FNPTeiländerung (Kurzfassung für Scoping-Verfahren)

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

https://www.wallerfangen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen/

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 19.09.2022 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse alexandra.grosche@wallerfangen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie

Zur Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes in der derzeit anhaltenden CoronavirusPandemie wird um eine telefonische Anmeldung unter Tel.: 06831-6809-0 bzw. -37 (Frau Grosche) bzw. unter alexandra.grosche@wallerfangen.de gebeten. Die im öffentlichen Raum derzeit übliche Abstandsregelung (mindestens 1,50 m zu anderen Personen) ist zu beachten. Um das Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes innerhalb des Rathauses wird gebeten.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Wallerfangen oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per EMail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Wallerfangen oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Wallerfangen oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Wallerfangen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Wallerfangen, den 11.08.2022
Der Bürgermeister
Horst Trenz