Die Gemeindekasse Wallerfangen macht darauf aufmerksam, dass die 3.Rate für die Gemeindesteuer 2022 am
15. August 2022
fällig ist.
Ausstehende Beträge werden per Mahnung bzw. im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
Die hierbei anfallenden Gebühren, Säumniszuschläge usw. werden nach der in § 225 Abgabeordnung (AO) genannten Reihenfolge ggf. zuerst getilgt.
Auf eine rechtzeitige Zahlung zu den Fälligkeitsterminen 15.02/15.05/15.08/15.11 ist eigenständig zu achten.