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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 32/2022
Mitteilungen der Verwaltung
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Öffentliche Mahnung

Die Gemeindekasse Wallerfangen macht darauf aufmerksam, dass die 3.Rate für die Gemeindesteuer 2022 am

15. August 2022

fällig ist.

Ausstehende Beträge werden per Mahnung bzw. im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

Die hierbei anfallenden Gebühren, Säumniszuschläge usw. werden nach der in § 225 Abgabeordnung (AO) genannten Reihenfolge ggf. zuerst getilgt.

Auf eine rechtzeitige Zahlung zu den Fälligkeitsterminen 15.02/15.05/15.08/15.11 ist eigenständig zu achten.

Gemeindekasse Wallerfangen