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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

 — Anlage 1

 — zu § 84 KSVG

Haushaltssatzung der Gemeinde Wallerfangen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), hat der Gemeinderat am 13.07.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 17.199.950 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 19.145.136 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — -1.945.186 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 4.153.496 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 5.859.500 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  — - 1.706.004 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 3.270.669 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 535.194 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  — 2.735.475 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für

Investitionen wird festgesetzt auf  — 0 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von  — 0 EUR

veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur

Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  — 7.000.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  — 1.945.186 EUR

§ 6

die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  — 300 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 350 v.H.

2. Gewerbesteuer  — 390 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 25.05.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über den gesetzlichen Deckungsvermerk des § 18 Abs. 1 KommHVO hinaus werden alle Personalaufwendungen bzw. -auszahlungen für gegenseitig deckungsfähig erklärt

Die Unterhaltungsaufwendungen der Kontengruppe 523 werden produktübergreifend gem. § 18 Abs. 2 KommHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

nachrichtlich

Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.706.004 € wird gem. § 9 Abs. 3 SPaktG mit den positiven Kassenüberschüssen der Jahre 2020/21 in gleicher Höhe finanziert. Gleiches gilt für den negativen Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.029.471 € und die Tilgungsverpflichtungen in Höhe von 535.194 € die in der Summe die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ergeben.

Wallerfangen, den 14.07.2023
Der Bürgermeister
Horst Trenz
Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Genehmigungspflichtige Teile nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sind nicht in der Haushaltssatzung enthalten.

Einsichtnahme

Der Haushaltsplan der Gemeinde Wallerfangen für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme ab dem 28. August 2023 im Rathaus Interiemsgebäude, 1. OG auf der Kämmerei an 7 Tagen öffentlich aus, und zwar:

Montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und dienstags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr.

Hinweis

Nach § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. Die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
Wallerfangen, den 17. August 2023
Der Bürgermeister
Horst Trenz