Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Leidingen“ teilzuändern.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.08.2023 die Änderung des Geltungsbereiches und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Grund für die Änderung des Geltungsbereiches nach dem Aufstellungsbeschluss ist der Wegfall des südwestlich der L 354 gelegenen Teilgeltungsbereiches und die Aussparung geschützter Biotope (Gebüsche).
Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Nachrichtlich ist eine Umgrenzung eines geplanten Landschaftsschutzgebietes dargestellt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Leidingen“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 22,9 ha.
Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichtes, in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 06.10.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Wallerfangen (www.wallerfangen.de) unter dem folgendem Pfad: Rathaus, Amtl. Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Wallerfangen, Villeroystraße 3 (Interimsgebäude), 66798 Wallerfangen, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 06.10.2023.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die EmailAdresse: info@wallerfangen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.