Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages werden alle forstwirtschaftlichen Aufgaben erfasst, die notwendig sind, um den Gemeindewald Wallerfangen ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
Interessenten müssen nach § 32 LWaldG die Befähigung für den gehobenen Forstdienst besitzen.
Die Ausschreibungsunterlagen mit dem vertraglich geregelten Anforderungsprofil sind beim Hauptamt der Gemeindeverwaltung Wallerfangen, Villeroystraße 3, 66798 Wallerfangen oder unter wallerfangen.de/Ausschreibung Forst, erhältlich.
Die Angebote mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 18.Oktober 2024 bei der Gemeinde Wallerfangen, Hauptamt, Villeroystraße 3,66798 Wallerfangen, einzureichen.