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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Wallerfangen über die Festsetzung der Hundesteuer 2024

Die Bemessung der Hundesteuer in der Gemeinde Wallerfangen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, so dass Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2024 aus diesem Grund nicht neu erteilt werden.

Für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage (Anzahl der Hunde) sich seit der letzten Bescheiderteilung (Januar 2021 ff.) nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wallerfangen vom 13.12.2016 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 122 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2021 ff. sind die im Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten. Die Hundesteuer wird zu den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Halbjahresbeiträgen jeweils am 15. Februar und 15. August 2024 fällig.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Wallerfangen, 22.01.2024
Horst Trenz
Bürgermeister