Gemäß § 5 des Europawahlgesetzes -EuWG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 1994, (BGBL. I.S. 423, 555, 852) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 11) i.V. mit den §§ 6, 7 der Europawahlordnung -EuWO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Mai 1994 (BGBI.I.957), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. August 2023 (BGBL. 2023 I. Nr. 215), § 9 des Kommunalwahlgesetzes -KWG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch das
Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I. S. 828) i. V. mit §§ 4, 4a der Kommunalwahlordnung -KWO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsbl. I. S. 171) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I. S. 828) ist zur Durchführung der oben genannten Wahlen in jedem Wahlbezirk der Gemeinde Wallerfangen ein Wahlvorstand zu bilden.
Das Gemeindegebiet der Gemeinde Wallerfangen wird durch den Gemeindewahlleiter in 12 Urnenwahlbezirke zur Durchführung der Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und Ortsratsratswahlen eingeteilt. Darüber hinaus werden zwei Briefwahlbezirke zur Feststellung des Briefwahlgeheimnisses gebildet.
Im Wahlgebiet werden 12 allgemeine Wahlbezirke gebildet:
1 bis 4 im Gemeindebezirk Wallerfangen mit Oberlimberg im Wahlbezirk 1,
5 bis 12 in den Gemeindebezirken Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara sowie die Ortsteile Ihn mit zusammen sowie zwei Briefwahlbezirke.
Die Wahlvorstände sollen nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde bestehen.
Die Wahlvorstände setzen sich zusammen aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin als Vorsitzenden/Vorsitzende, einem/einer Stellvertreter/-in, dem/der Schriftführer/in und dessen/deren Stellvertreter/in sowie aus mindestens drei Beisitzern/innen.
Die in der Gemeinde Wallerfangen vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, wahlberechtigte Personen als Beisitzer/Beisitzerinnen für die Bildung der Wahlvorstände in den Urnen- und Briefwahlbezirken zur Durchführung der Europawahlen sowie der Gemeinderats-, Ortsrats- und Kreistagswahlen am Sonntag, den 09. Juni 2024 zu benennen.
Bei der Bestellung der Beisitzer/Beisitzerinnen können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden.
Die Vorschläge bitte ich bis spätestens Donnerstag, den 22. Februar 2024, an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus, Villeroystr. 3 (Interimsgebäude),
66798 Wallerfangen, zu richten.