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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Oberbergamts des Saarlandes

Planfeststellungsverfahren gemäß § 43l Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes für die Errichtung und den Betrieb der „CREOS Wasserstoffleitung Leidingen – Dillingen (mosaHYc)“

Die Creos Deutschland Wasserstoff GmbH, Am Zunderbaum 9, 66424 Homburg (Vorhabenträgerin), hat beim Oberbergamt des Saarlandes die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstoffleitung von der deutsch-französischen Grenze ca. 700 m südlich der Ortschaft Leidingen bis zum Werksgelände des Stahlwerks der Roheisengesellschaft (ROGESA) Saar mbH in Dillingen gem. § 43l Abs. 2 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) i. V. m. § 1 Abs. 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) i. V. m. §§ 72 – 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Das Oberbergamt des Saarlandes ist die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das beantragte Vorhaben.

Die Wasserstoffleitung Leidingen-Dillingen ist ein Teilabschnitt des Wasserstoffprojekts „mosaHYc“. Der vom hiesigen Vorhaben umfasste Abschnitt startet ca. 700 m südlich der Ortschaft Leidigen an der deutsch-französischen Grenze, wo gleichzeitig der Übergabepunkt zwischen dem Vorhaben der Vorhabenträgerin und dem Anschlussvorhaben des französischen Gasnetzbetreibers NaTran liegt. Das Vorhaben endet an der Molch-/Absperrstation auf dem Werksgelände des Stahlwerks Dillingen, welches von der ROGESA Saar mbH betrieben wird. Die Wasserstoffleitung dient der Anbindung des Stahlwerks in Dillingen an die bestehende Pipeline „Carling-Perl“ und wird eine Länge von insgesamt ca. 21 Kilometern haben. Auf den deutschen Abschnitt entfallen davon ca. 16,5 km. Die Wasserstoffleitung wird mit einem Durchmesser von DN 600, einem maximalen Betriebsdruck von 70 bar und einer Überdeckung von mindestens 1,2 m errichtet. Ihre Inbetriebnahme ist für das Jahr 2028 geplant.

Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb der dargestellten Wasserstoffleitung.

1. Der Erörterungstermin im Rahmen des vorbenannten Planfeststellungsverfahrens findet

ab dem 03.02.2026 um 9:00 Uhr

im Sitzungssaal des Oberbergamts des Saarlandes,

Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler

statt. Registrierung und Einlass ab 8:30 Uhr. Der Erörterungstermin wird im Bedarfsfall an den Folgetagen fortgesetzt. Die etwaige Fortsetzung des Termins am Folgetag wird jeweils nachmittags in der Verhandlung mitgeteilt. Eine weitere gesonderte Bekanntmachung erfolgt nicht.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite des Oberbergamtes des Saarlandes unter www.saarland.de/wasserstoffleitung veröffentlicht. Diese Bekanntmachung wird zudem im zentralen UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

2. Dem Verfahren liegt der Antrag der Creos Deutschland Wasserstoff GmbH vom 15.07.2025 (Az.: I 670/6/25-8) zugrunde. Die Antragsunterlagen wurden in der Zeit vom 25.08.2025 bis zum 24.09.2025 sowie ergänzend in der Zeit vom 17.11.2025 bis zum 16.12.2025 auf der Internetseite des Oberbergamtes des Saarlandes sowie jeweils über eine Verlinkung auf den Internetseiten der Kreisstadt Saarlouis, der Gemeinde Wallerfangen, der Gemeinde Rehlingen-Siersburg und der Stadt Dillingen/Saar zugänglich gemacht.

3. Gemäß § 1 Abs. 1 SVwVfG i. V. m. § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.

4. Der Erörterungstermin wird in den oben genannten Kommunen ortsüblich bekannt gemacht (§ 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG). Gemäß § 73 Abs. 6 Satz 3 VwVfG werden die beteiligten Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, über den Erörterungstermin benachrichtigt. (Materiell) Betroffenen steht ein Recht zur Teilnahme am Erörterungstermin zu.

5. Die Erörterung ist nicht öffentlich. Es wird eine Einlasskontrolle stattfinden. Zur Feststellung der Einlassberechtigung ist ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild vorzuweisen.

6. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann ohne ihn verhandelt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 6 VwVfG i. V. m. § 67 Abs. 1 Satz 3 VwVfG). Die schriftlich und rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen behalten auch bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten und/oder deren/dessen Bevollmächtigten ihre Gültigkeit. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese bei der Einlasskontrolle zu den Akten der Anhörungsbehörde (Oberbergamt des Saarlandes) zu geben.

7. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

8. Personen, die die Unterstützung eines Gebärdendolmetschers oder einen Hörkraftverstärker in Anspruch nehmen möchten, haben dies bis zum 27.01.2026 beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler oder per E-Mail anzumelden (Poststelle.Oberbergamt@Bergverwaltung.Saarland.de).

Az.: I 670/6/25-69
Schiffweiler, 16.01.2026
Oberbergamt des Saarlandes
Im Auftrag
Ralf Mölleney