Nach dem die Gebührenbescheide durch das beauftragte Unternehmen WZV „Gau-Süd“ für die Rückabwicklung der vorläufig erhobenen Kanalgebühren für die Jahre 2018 - 2020 versandt wurden, hat das Abwasserwerk und der WZV Gau-Süd im Anwesen Felsberger Straße 2 ein Bürgerbüro und eine Telefonhotline eingerichtet, die auch in den vergangenen beiden Wochen ausreichend in Anspruch genommen wurde.
Leider hat sich unsere Vermutung bestätigt, dass durch die individuelle Situation insbesondere bei Nachzahlungen wenig Verständnis für die Maßnahme aufgebracht wird. Daher weist das Abwasserwerk nochmals darauf hin, dass die Gebühren gem. § 12 KAG vorläufig erhoben wurden und nun unter Anwendung der gesplitteten Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser endgültig festgesetzt werden. Dies ist auch aus rechtlichen Gründen erforderlich. Ein Hinweis hierüber befand sich allen Bescheiden der Vergangenheit.
Basis der Erhebung der Niederschlagswassergebühren ist der in der Vergangenheit erlassene Grundlagenbe-scheid. Wie schon des Öfteren mitgeteilt wurde, handelt es sich bei diesem um einen Verwaltungsakt, der nicht einfach auf Zuruf geändert bzw. zurückgenommen werden kann. Diese Bescheide sind bis auf die anhängigen Verfahren alle bestandskräftig geworden. Etwaige Widersprüche gegen die Gebührenbescheide, die sich auf die Bemessung der Versiegelungsflächen beziehen, laufen somit ins Leere. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, den Verwaltungsrechtsweg zu bestreiten.
Die Abwassergebührensatzung sieht für die Hebung zukünftiger Niederschlagswassergebühren, die am 30.09. des laufenden Jahres bestehenden Verhältnisse vor. Demnach können Änderungen der Versiegelungsflächen schriftlich beim Abwasserwerk beantragt werden. Von dieser Möglichkeit wurde schon ausreichend Gebrauch gemacht. Oftmals wird ein Erklärungsirrtum zu den bisherigen Angaben geltend gemacht.
Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass die eingegangenen Anträge nacheinander durch Ortstermine geprüft werden. Auch wird zur Anerkennung von Entflechtungsmaßnahmen ein gewisser baulicher Standard nachzuweisen sein.
Die Mitarbeiter/innen der Gemeinde werden sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.