Der Gemeinderat der Gemeinde Wallerfangen hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ihn“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage. Diese dient der regenerativen Erzeugung von Strom und somit gleichzeitig der Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes befindet sich südöstlich von Ihn und umfasst folgende Parzellen:
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan und der folgenden Abbildung zu entnehmen. Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Ihn“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom
in der Zeit vom 20.10.2023 bis einschl. 22.11.2023
im Rathaus der Gemeinde Wallerfangen, Interimsgebäude Villeroystraße 3, Bauamt, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Montag - Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Um eine telefonische Anmeldung unter Tel.: 06831-6809-0 bzw. 06831-680937 bzw. unter alexandra.grosche@wallerfangen.de wird gebeten.
Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen werden ausgelegt:
| – | Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB |
| – | Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) |
| – | Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende |
| – | Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauBG (identische Planzeichnung Teil A) |
| – | Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur FNP-Teiländerung (Teil B). Begründung und Umweltbericht umfassen folgende umweltrelevante Angaben zum Standort: |
| - Bedarf an Grund und Boden |
| - Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen |
| - Abgrenzung des Untersuchungsraumes |
| - Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Nullplanung |
| - Beschreibung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter |
| - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes |
| - Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Böden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft und Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen |
| - Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung |
| - Prüfung von Planungsalternativen |
Folgende wesentliche Stellungnahme wird mit veröffentlicht:
| – | Stellungnahme Landesamt Umwelt-Arbeitsschutz vom 13.06.2023 mit Hinweisen zur Erosion von Böden im Plangebiet. |
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://www.wallerfangen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen
können die vollständigen Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 22.11. 2023 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, vorzugsweise elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: alexandra.grosche@wallerfangen.de geschickt werden. Alternativ können Stellungnahmen auch zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht
rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Wallerfangen oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Wallerfangen oder den von der Gemeinde eingeschalteten
Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Wallerfangen oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Wallerfangen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies
auf derselben eindeutig zu vermerken.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ihn“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 28.09.2023. (Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wallerfangen vom Nr. 39/2023 der Gemeinde Wallerfangen).
Wallerfangen, den 09.10.2023
i.V.
Wolfgang Kiefer
Beigeordnete