Die Gemeinde Wallerfangen verpachtet ab dem 01.02.2024 bis zum 28. Februar 2033 das
Es handelt sich bei dem Revier um eine Waldfläche, die sich im Eigentum der Gemeinde Wallerfangen befindet.
Das Mindestgebot für das Jagdrevier „Grossenwald“ beträgt mindestens 1.000,00 € Jährlich.
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag im
Büro des Bürgermeisters,
Rathaus - Interimgebäude,
Villeroystr. 3,
66798 Wallerfangen
mit der Aufschrift „Angebot Jagdverpachtung Heining-les-Bouzonville“ abzugeben.
Die JagdpächterInnen müssen im Besitz eines gültigen französischen Jagdscheines sein.
Eine entsprechende Bescheinigung ist mit dem Gebot vorzulegen.
Eine Unterverpachtung ist nicht möglich.
Die Kosten für die Wildschadenskasse (caisse d'indemnisation des dégâts de sangliers) werden von der Gemeinde Wallerfangen übernommen.
Die Vertragsbedingungen liegen bei der Gemeindeverwaltung Wallerfangen, Villeroystr. 3, Herrn Volker Bauer, aus und können auch per E-Mail angefordert werden.Tel.: 06831/680922, E-Mail: volker.bauer@wallerfangen.de
Wallerfangen, den 09. Oktober 2023