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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages werden alle forstwirtschaftlichen Aufgaben erfasst, die notwendig sind, um den Gemeindewald Wallerfangen ordnungsgemäß zu bewirtschaften.

Interessenten müssen nach § 32 LWaldG die Befähigung für den gehobenen Forstdienst besitzen.

Die Ausschreibungsunterlagen mit dem vertraglich geregelten Anforderungsprofil sind beim Hauptamt der Gemeindeverwaltung Wallerfangen, Villeroystraße 3, 66798 Wallerfangen oder unter wallerfangen.de/Ausschreibung Forst, erhältlich.

Die Angebote mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 18.Oktober 2024 bei der Gemeinde Wallerfangen, Hauptamt, Villeroystraße 3,66798 Wallerfangen, einzureichen.

Der Bürgermeister
Horst Trenz