Am Montag, den 03. November 2025, findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Kerlingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Kerlingen/Düren statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen sind.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken innerhalb der bejagbaren Grundflächen dieses gemeinschaftlichen Jagdbezirkes. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Er kann sich dabei vertreten lassen durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinen Diensten stehende Person oder durch einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse derselben Jagdgenossenschaft angehört. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigen.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Genehmigung der Jahresrechnung 2022/23, 2023/2024 und 2024/2025 |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstehers |
| 4. | Wahl der stellvertretenden Jagdvorsteherin/ des stellvertretenden Jagdvorstehers |
| 5. | Behandlung von Anträgen |
| 6. | Haushaltsplan 2025/2026 |
| 7. | Mitteilungen, Anfragen und Anregungen |