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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Hotel Scheidberg Kerlingen“

Bebauungsplan „Hotel Scheidberg Kerlingen“ in Der Gemeinde Wallerfangen, Ortsteil Kerlingen

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes, sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 29.10.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hotel Scheidberg Kerlingen“ beschlossen hat.

Das Hotel „Scheidberg“ befindet sich im Ortsteil Kerlingen, auf dem Scheidberg, einer Anhöhe, gelegen, die eine Aussicht auf das Saarlouiser Becken und das umliegende Saartal bietet. Das Hotel ist bekannt für seine ruhige Lage, die besonders Naturliebhaber und Ruhesuchende anspricht. Das Hotel mit zugehörigen Grundstücken befindet sich im Eigentum des Landkreises Saarlouis. Nun ist geplant, das Hotel durch ein neues Nutzungskonzept – als gesunde Wellnessoase - attraktiver zu gestalten und damit für die Zukunft zu sichern. Vor diesem Hintergrund wird der Landkreis das Hotel auch veräußern. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiternutzung des Hotels und bauliche Erweiterungen zu schaffen, muss ein Bebauungsplan erstellt werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig.

Der Bebauungsplan wird im Bereich des bestehenden Hotels „Scheidberg“ mit Umfeld aufgestellt, d. h. für das Gelände nördlich der St. Vallier Straße. Das Plangebiet befindet sich ca. 400 m östlich des Siedlungskörpers von Kerlingen und ca. 800 m südwestlich des Siedlungskörpers von St. Barbara. Das Plangebiet ist umgeben von Wald.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 12,2 ha.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wallerfangen sieht für das Plangebiet eine Sonderbaufläche vor. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sowie des Erwurfes des Umweltberichtes, in der Zeit vom 08.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.wallerfangen.de) unter folgendem Pfad: https://www.wallerfangen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Villeroystr. 3 (Interimsgebäude), Bauamt, 66798 Wallerfangen, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Mo – Fr:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Di:

13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Do:

13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: info@wallerfangen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Wallerfangen, den 07.11.2024
Der Bürgermeister Horst Trenz