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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Der Gemeinderat Wallerfangen hat in der Sitzung am 29. Oktober 2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 für die Gemeinde Wallerfangen gem. § 101 Abs. 2.KSVG wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme zum 31.12.2021  — € 61.659.337,00

Eigenkapital zum 31.12.2021  — € 38.032.271,94

davon Allgemeine Rücklage  — € 36.903.637,37

Jahresüberschuss 2021  — € 1.128.634,57

Ergebnisrechnung

Summe der Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit  — € 16.780.926,00

Summe der Aufwendungen

aus lfd. Verwaltungstätigkeit  — € 15.584.215,85

Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit  — € 1.196.710,15

Finanzerträge  — € 388,74

Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen  — € 68.464,32

Finanzergebnis  — € -68.075,58

Jahresergebnis (Jahresüberschuss) 2021  — € 1.128.634,57

Der Jahresüberschuss ist gem. § 101 Abs. 2. Satz 1 KSVG wie folgt zu verwenden:

Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 1.128.634,75 Euro ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Abstimmungsergebnis: -Einstimmig mit 23 Ja-Stimmen-

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

Der Gemeinderat Wallerfangen hat in der Sitzung am 29. Oktober 2024 dem Bürgermeister und seinen gesetzlichen Vertretern für das Haushaltsjahr 2021 gem. § 101 Abs. 2. Satz 2 KSVG nach Feststellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: -Einstimmig mit 23 Ja-Stimmen-

Bekanntmachung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Offenlegung:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 und der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme ab dem 11. November 2024 im Rathaus, Villeroystraße 3 (Interimsgebäude), 1. OG, auf der Kämmerei, während der Dienststunden, an sieben Werktagen öffentlich aus.

Wallerfangen, den 04.11.2024
Der Bürgermeister
Horst Trenz