Der Gemeinderat Wallerfangen hat in der Sitzung am 29. Oktober 2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 für die Gemeinde Wallerfangen gem. § 101 Abs. 2.KSVG wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme zum 31.12.2021 — € 61.659.337,00
Eigenkapital zum 31.12.2021 — € 38.032.271,94
davon Allgemeine Rücklage — € 36.903.637,37
Jahresüberschuss 2021 — € 1.128.634,57
Ergebnisrechnung
Summe der Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit — € 16.780.926,00
Summe der Aufwendungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit — € 15.584.215,85
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit — € 1.196.710,15
Finanzerträge — € 388,74
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen — € 68.464,32
Finanzergebnis — € -68.075,58
Jahresergebnis (Jahresüberschuss) 2021 — € 1.128.634,57
Der Jahresüberschuss ist gem. § 101 Abs. 2. Satz 1 KSVG wie folgt zu verwenden:
Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 1.128.634,75 Euro ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: -Einstimmig mit 23 Ja-Stimmen-
Der Gemeinderat Wallerfangen hat in der Sitzung am 29. Oktober 2024 dem Bürgermeister und seinen gesetzlichen Vertretern für das Haushaltsjahr 2021 gem. § 101 Abs. 2. Satz 2 KSVG nach Feststellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: -Einstimmig mit 23 Ja-Stimmen-
Bekanntmachung
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Offenlegung:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 und der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme ab dem 11. November 2024 im Rathaus, Villeroystraße 3 (Interimsgebäude), 1. OG, auf der Kämmerei, während der Dienststunden, an sieben Werktagen öffentlich aus.