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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 47/2023
Mitteilungen der Verwaltung
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Streu- und Räumungspflicht bei Eis- und Schneeglätte

Zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Folgen empfehle ich allen Bürgern der Gemeinde, die nachfolgenden Ausführungen aufmerksam zu lesen. Die Streu- und Räumungspflicht ist für den Bereich der Gemeinde Wallerfangen durch die Satzung über die Reinigung und Streuung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze vom 03.12.1974 geregelt. Nach den Bestimmungen der Satzung obliegt grundsätzlich den Eigentümern der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Streu- und Räumungspflicht für Gehweg und Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landstraßen. Den Eigentümern der an diesen Straßen gelegenen Grundstücke verbleibt jedoch die sich auf die Gehwege, Parkspuren, Radwege und Straßenrinnen beschränkte Streu- und Räumungspflicht.

Die Gemeinde ergänzt lediglich die Maßnahmen der Streupflichtigen bei den stark befahrenen und abschüssigen Straßen, wo besondere Gefahrensituationen auftreten können.

Ich darf darauf hinweisen, dass es der Gemeinde bei ihrer personellen und materiellen Ausstattung nicht möglich ist, alle Straßen des Gemeindegebietes rechtzeitig und zu gleicher frühzeitiger Stunde von Eis und Schnee zu räumen bzw. zu bestreuen. Daher können auch die bei auftretender Glätte meist telefonisch an die Verwaltung herangetragenen Bitten von Straßenanliegern und - benutzern nicht zu dem gewünschten Erfolg führen.

Für die Einschränkung des Streudienstes mit Streusalz gibt es darüber hinaus weitere ganz wichtige Argumente. Es ist unbestritten, dass sich die Verwendung von Streusalz im Winterdienst schädlich auf die Vegetation, das Grundwasser, den Straßenbelag und die Fahrzeuge auswirkt. Ebenso leiden die zumeist aus Betonrohren bestehenden Entwässerungskanäle. Um diese negativen Auswirkungen in Grenzen zu halten, ist es aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes unumgänglich, weitgehend auf den Einsatz von Streusalz zu verzichten und - wo technisch möglich - auf alternative Streumaterialien zurückzugreifen.

Auch die Gemeinde Wallerfangen wird aus den dargelegten Gründen und vor allem zum Schutz der Pflanzen am Straßenrand auf einigen Verbindungsstraßen beim Streudienst sparsam mit Streusalz umgehen. Die entsprechenden Strecken sind durch Hinweisschilder „Eingeschränkter Winterdienst“ besonders gekennzeichnet.

Bei der Unterstützung der Streupflicht der Anlieger ist durch den Bauhof - wie eingangs bereits ausgeführt - lediglich sicherzustellen, dass bei Schnee- und Eisglätte gefährliche Straßenteile und verkehrswichtige Straßen vorrangig vor allen anderen Straßen geräumt und gestreut werden.

Zur Entschärfung von Extremsituationen sind zusätzlich in allen Ortsteilen der Gemeinde mit Granulat gefüllte Streukästen zur Verwendung für die Bürger aufgestellt.

Die aus den dargelegten Gründen unvermeidlichen Einschränkungen beim Winterdienst treffen insbesondere die motorisierten Verkehrsteilnehmer. Wenn alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge wintergerecht ausrüsten und sich den gegebenen Straßenverhältnisse anpassen, ist ein ordnungsgemäßer Verkehrsfluss trotz Einschränkungen im Winterdienst möglich.

Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass im Hinblick auf den reibungslosen Ablauf des Streu- und Räumdienstes in den Wintermonaten nicht im Straßen- und Gehwegbereich geparkt werden sollte. Diese Vorsichtsmaßnahme ist auch deshalb angebracht, weil gleichzeitig eigene Schäden und damit verbundene Ärgernisse verhindert werden können.

Der Bürgermeister
Horst Trenz
Streugutbehälter

Bedersdorf

Dorfgemeinschaftshaus

Düren

am Friedhof

Kreuzung Kerlinger-/Schloßstraße

Brunnenstr.

Gisingen

Feuerwehrgerätehaus

Ihn

am Hohberg

Ittersdorf

an der Kirche

Am Kindergartengelände

Kerlingen

Zufahrt Hotel Scheidberg

Schulstraße / Jakobusstraße

Stockath

Altgemein

Ecke Gisinger Weg / Stockath

Sermlinger Straße

Leidingen

Kurzath

Kirche

Rammelfangen

an der Kirche

Am Kirchenweg

St.Barbara

Feuerwehrzufahrt / Dorfgemeinschaftshaus

Straße Zum Blauwald

Insel „Römerfeld“

Zum Kaltenberg / Römerweg

Hansenberger Weg, In der Lettkaul

Anliegerparkplatz am Ortseingang von St. Barbara

Wallerfangen

Rodener Straße

Felsberger Straße (Treppe)

Elbinger Straße

Frankenring

Nelkenstraße

Lothringer -/ Augustiner Straße

Danziger - / Flachslandener Straße

Dr.-Kronenberger-Straße

Oberlimberg

Anwesen Dorfstraße 3