Seit Jahren werden gesetzliche Regelungen zur Organspende diskutiert. Aktuell gilt die sogenannte „Erweiterte Zustimmungslösung“. Die Bürger bekommen bei der Beantragung eines Personalausweises oder bei dessen Verlängerung Infomaterial zur Organspende und sie erhalten die Gelegenheit, sich in ein Online-Register als Spender einzutragen.
Liegt kein Eintrag in diesem Register oder ein Organspendeausweis vor, müssen die Angehörigen befragt werden und die Entscheidung treffen.
Viele befürworten eher die sogenannte Widerspruchslösung: Wenn jemand nicht explizit einer Organspende widerspricht geht man von seinem Einverständnis aus.
Ob es zu einer solchen Lösung kommt ist nach wie vor unklar.
Organ- und Knochenmarkspenden retten in vielen Fällen Leben und verhelfen den Betroffenen zu deutlich mehr Lebensqualität.
Jeder von uns kann durch Unfall oder Krankheit sehr schnell in die Situation kommen, ein neues Organ zu benötigen.
In Deutschland warten zur Zeit über 10.000 schwerkranke Patienten auf ein neues Organ. Leider ist die Bereitschaft zur Organspende relativ niedrig und nach den Skandalen in der jüngeren Vergangenheit rückläufig.
2017 gab es in Deutschland nur knapp 800 Organspenden, 60 weniger als 2016.
Neben dem Unmut über Unregelmäßigkeiten bei der Auswahl der Organempfänger spielt sicher auch die Angst eine Rolle, dass Organe entnommen werden bevor der Spender wirklich tot bzw. nicht mehr zu retten ist. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass eine unabhängige Ärztekommission den unumkehrbaren Hirntod feststellen muss bevor eine Organentnahme erfolgt.
Bei Organspenden werden menschliche Organe für eine Transplantation zur Verfügung gestellt.
Man unterscheidet Lebendspenden (Nieren, Leber) von Organspenden nach dem Tod. Hierbei werden einem Verstorbenen kurz nach seinem Tod Organe entnommen und einem Patienten transplantiert. Davon abzugrenzen sind Gewebespenden (Hornhaut des Auges, Gehörknöchelchen), Blutspenden und Knochenmarkspenden.
Die erste Organspende fand 1954 als Lebendspende einer Niere von einem Mann zu seinem Zwillingsbruder statt.
Bei der Lebendspende spendet ein lebender Mensch eines seiner Organe oder die erforderlichen Zellen. Dies sind entweder paarig (Nieren) angelegte Organe oder Organe mit einer hohen Regenerationsfähigkeit (Leber). Lebendspenden sind sowohl zwischen Blutsverwandten als auch zwischen „Fremden“ möglich ohne große Unterschiede in der Erfolgsrate.
Organtransplantationen von Verstorbenen ebenso wie Knochenmarkspenden setzen große Ähnlichkeiten zwischen Spender und Empfänger voraus. Je besser Spender und Empfänger in verschiedenen Gewebemerkmalen übereinstimmen, desto größer ist die Chance für einen Transplantationserfolg. Wichtig ist natürlich auch die Qualität der Spenderorgane, weniger das Alter des Spenders.
Bei Verstorbenen lassen sich z.Zt. Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm zur Transplantation entnehmen.
Organspendeausweise erhalten Sie z.B. unter www.organspende-info.de
Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie z.B. in einer Infobroschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Organ- und Gewebespende-Antworten auf wichtige Fragen“