Gem. § 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen. Diese Auskunft darf sich nur auf Gruppen von Wahlberechtigten beziehen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Auskunft umfasst Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften.
Wahlberechtigte können dieser Auskunftserteilung widersprechen.
Auf dieses Widerspruchsrecht, welches Ihnen vor der Datenweitergabe anlässlich der am 23. Februar 2025 stattfindenden Bundestagswahl zusteht, mache ich Sie hiermit aufmerksam.
Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, bitte ich Sie, dies schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wallerfangen, Villeroystr. 3 (Interimsgebäude), 66798 Wallerfangen, zu erklären.