Gemäß § 9 des Bundeswahlgesetzes (BWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.07.1993 (BGBl. I S. 1288,1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.03.2024 (BGBl. I Nr. 91), in Verbindung mit §§ 6,7 der Bundeswahlordnung (BWO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.09.2024 (BGBl. I Nr. 283), ist zur Durchführung der Bundestagswahl in jedem Wahlbezirk der Gemeinde Wallerfangen ein Wahlvorstand zu bilden.
Das Gemeindegebiet der Gemeinde Wallerfangen ist in 12 Urnenwahlbezirke eingeteilt. Darüber hinaus werden zwei Briefwahlbezirke zur Feststellung des Briefwahlgeheimnisses gebildet.
Im Wahlgebiet werden 12 allgemeine Wahlbezirke gebildet:
1 bis 4 im Gemeindebezirk Wallerfangen mit Oberlimberg,
5 bis 12 in den Gemeindebezirken Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara sowie Ihn/Leidingen gemeinsam in Ihn, sowie zwei Briefwahlbezirke.
Die Wahlvorstände sollen nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde bestehen.
Die Wahlvorstände setzen sich zusammen aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin als Vorsitzenden/Vorsitzende, einem/einer Stellvertreter/-in, dem/der Schriftführer/in und dessen/deren Stellvertreter/in sowie aus mindestens drei Beisitzern/innen.
Die in der Gemeinde Wallerfangen vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, wahlberechtigte Personen als Beisitzer/Beisitzerinnen für die Bildung der Wahlvorstände in den Urnen- und Briefwahlbezirken zur Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu benennen.
Die Vorschläge bitte ich bis spätestens Freitag, den 13. Dezember, an Gemeindebehörde Wallerfangen, Rathaus, Villeroystr. 3 (Interimsgebäude), 66798 Wallerfangen, wahl@wallerfangen.de zu richten.