die Gemeinde Wallerfangen sucht ab 01. September 2023
in Vollzeit
zur Ausbildung in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde (voraussichtlich Ittersdorf).
Sie erwartet eine praxisintegrierte, dualisierte dreijährige Ausbildung (PiA) an den Akademien für Erzieher und Erzieherinnen des Saarlandes. Kennzeichnend für diese Form der Ausbildung Ist ihre enge Verzahnung von Fachtheorie und Fachpraxis über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg. Der Einsatz erfolgt an zwei Tagen pro Woche in der Praxisstelle und an drei Tagen pro Woche wird die Akademie für Erzieher/innen besucht.
Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Regelungen des Ausbildungs-Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVAöD-BT-Pflege).
Anforderungsprofil
Die Voraussetzungen nach § 5 der Verordnung -Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - (APO-FSP) vom 5. Februar 2021 müssen erfüllt sein. Zu finden unter folgendem Link:
https:/recht.saarland.de/bssl/document/lr-FSchulSozP%C3%A4dAPOSL2020rahmen
Hier nachfolgend der Verordnungstext:
§ 5 Aufnahmevoraussetzungen
(1) in eine Akademie für Erzieherinnen und Erzieher -Fachschule für Sozialpädagogik - kann
aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen nachweist:
| 1. | einen mittleren Bildungsabschluss und |
| 2. | a) | eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder |
|
| b) | eine in der Summe mindestens vierjährige, für den Besuch der Fachschule förderliche, hauptberufliche Tätigkeit oder |
|
| c) | ein erfolgreich abgeschlossenes freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach § 2 Absatz 1 und |
|
|
| aa) | die Fachhochschulreife im Fachbereich Gesundheit und Soziales einschließlich eines mindestens 36-wöchigen einschlägigen Praktikums in der Klassenstufe 11 der Fachoberschule |
|
|
| oder |
|
|
|
| bb) | die allgemeine Hochschulreite an einer gymnasialen Oberstufe mit der berufsbezogenen Fachrichtung Gesundheit und Soziales und die Belegung des Fachs Pädagogik/Psychologie im E-Kurs oder |
|
| d) | eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht sowie eine einschlägige, mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete sozialpädagogische Tätigkeit in den Arbeitsfeldern nach § 2 Absatz 1, verbunden mit einer Beurteilung dieser Tätigkeit, aus der die Eignung zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung an einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - hervorgeht, oder |
|
| e) | eine sonstige von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte Qualifizierung an einer Schule, Hochschule oder Universität oder berufspraktischer Art und |
| 3. | die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers und |
| 4. | die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes vom 21. September 1984 (BGBI. I S. 1229; 1985 S. 195), zuletzt geändert durch Artikel • des Gesetzes vom 7. Dezember 2020 (BGBI. I S. 2760), in der jeweils geltenden Fassung. |
(2) Die in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Voraussetzungen werden auch durch den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin/zum staatlich anerkannten Kinderpfleger oder zur staatlich geprüften Fachkraft für Haushaltsführung und ambulante Betreuung erfüllt, soweit die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses eingeschlossen sind.
(3) Die in Absatz 1 Nummer 2 genannten Voraussetzungen können durch die erfolgreiche Teilnahme an einer sich über ein Jahr erstreckenden beruflichen Vorbereitungsmaßnahme in geeigneten Praxiseinrichtungen in Verbindung mit einem erfolgreich absolvierten schulischen Vorbereitungskurs an der Fachschule ersetzt werden.
(4) Der in Absatz 1 Nummer 1 - oder ein von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss - und die nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d genannte Voraussetzung einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht können auch durch eine Hochschulzugangsberechtigung ersetzt werden.
Des Weiteren besteht ab dem 01.03.2020 für Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein diesbezüglicher Impfnachweis oder ein ärztliches Zeugnis über den Immunstatus vorzulegen.
Für Rückfragen steht Frau Elisabeth Hettinger vom Personalamt, Tel. (06831 6809-24) zur Verfügung.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Wir bilden bedarfsorientiert aus und sind bei guten Leistungen während der Ausbildung und gutem Abschluss an einer Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis interessiert.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Erweitertes Führungszeugnis bzw. Angaben zur Beantragung, Kopie des Führerscheins, Nachweis Masernimpfung oder des Immunstatus usw.) senden Sie bitte bis zum 10.01.2023 an personalamt@wallerfangen.de möglichst zusammengefasst in einer pdf-Datei.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung an Gemeinde Wallerfangen, Personalamt, Fabrikplatz, 66798 Wallerfangen schicken. In der Auswahlphase kommunizieren wir ausschließlich per E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihren Posteingang und Spam-Ordner.
Wir bitten um Verständnis, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen nach Abschluss der Stellenbesetzung nicht zurückgegeben werden. Es wird darum gebeten, auf die Übersendung von Originalen, Schnellheftern, Mappen usw. zu verzichten. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens gemäß den rechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.