Am Mittwoch, den 22. Januar 2025, findet um 18.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Rammelfangen, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Rammelfangen statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen sind.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken innerhalb der bejagbaren Grundflächen dieses gemeinschaftlichen Jagdbezirkes. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Er kann sich dabei vertreten lassen durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinen Diensten stehende Person oder durch einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse derselben Jagdgenossenschaft angehört. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigen.
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