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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Rammelfangen

Einladung

Am Mittwoch, den 22. Januar 2025, findet um 18.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Rammelfangen, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Rammelfangen statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen sind.

Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken innerhalb der bejagbaren Grundflächen dieses gemeinschaftlichen Jagdbezirkes. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.

Er kann sich dabei vertreten lassen durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinen Diensten stehende Person oder durch einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse derselben Jagdgenossenschaft angehört. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigen.

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2. Genehmigung der Jahresrechnungen 2023/24
  3. Entlastung des Jagdvorstehers
  4. Vorstellung/Erläuterung des Projektes „Kitzrettung“
  5. Behandlung von Anträgen
  6. Haushaltsplan 2025/2026
  7. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen
Wallerfangen, den 16. Dezember 2024
Der Jagdvorsteher
Thomas Hans