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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 51/2025
Amtlicher Teil
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mehrfamilienhaus Felsberger Straße“ in der Gemeinde Wallerfangen, Ortsteil Wallerfangen

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallerfangen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplans "Mehrfamilienhaus Felsberger Straße", bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Relevanzprüfung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Wesentliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses zu schaffen. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Wallerfangen stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplans ist daher nachgekommen.

Das Plangebiet liegt in einem südlichen Teilbereich der Gemeinde Wallerfangen an der Felsberger Straße. Die ca. 850m² große Fläche in der Gemarkung Wallerfangen Flur 6 umfasst die Flurstücke 190/6 und 191/5. Die genaue Verortung des Plangebiets ist dem u.a. Lageplan zu entnehmen:

Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfindet, wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mehrfamilienhaus Felsberger Straße“ im Zeitraum vom 19.12.2025 bis einschl. 21.01.2026 auf der Homepage der Gemeinde Wallerfangen unter https://www.wallerfangen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen/ von jedermann eingesehen werden können. Die Planunterlagen des können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden: https://www.uvp- verbund.de/portal/

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an info@wallerfangen.de vorgebracht werden. Zusätzlich werden die Unterlagen in Form einer Planauslage öffentlich ausgelegen und können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wallerfangen, eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Wallerfangen, den 18.12.2025
Der Bürgermeister
Horst Trenz