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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Bundestag statt. Die Wahllokale sind zur Stimmabgabe von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

2. Die Gemeinde Wallerfangen ist in folgende 12 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Wallerfangen 1 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Hauptstraße, Rodener Straße, Saarstraße, Gartenstraße, Schlachthausweg, Wallstraße, Fabvierstraße, Mittelstraße, Beaumaraiser Straße, Leoniestraße, Estherstraße, Adolfshöhe, Gabrielenstraße, Im Gäßchen, Drei-Marien-Straße, Entenstraße, Maschinenstraße, Rathausstraße, Villeroystraße, Mühlenweg, Klostergartenweg, Fuchsstraße, Adlerstraße, Zur Alten Gärtnerei, Oberlimberg (Dorfstraße, Siersburger Straße, Zum Golfplatz, Im Naugarten).

Wahlbezirk Wallerfangen 2 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Salzstraße, Breslauer Straße, Danziger Straße, Stettiner Straße, Tilsiter Straße, Königsberger Straße, Posener Straße, Elbinger Straße, Felsberger Straße, Vom-Stein-Straße, Zur Nickelsmühle, Bungertstraße, Birkenhof, Donnerborn, Seitertstraße, Elisabethstraße, Rother Hügel, Flachslandener Straße.

Wahlbezirk Wallerfangen 3 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Hospitalstraße, St. Nikolaus Hospital, Amalienplatz, Eichenbornweg, Amselweg, Drosselweg, Finkenweg, Lerchenweg, Im Harras, Jugenddorf Blauloch, Schwarzer Weg, Sportplatzstraße, Schäferbruchstraße, Blaulochstraße, Wiesenstraße, Vorderst Seitert, Ahornweg, Akazienweg, Buchenweg, Erlenweg, Kastanienweg, Lindenweg.

Wahlbezirk Wallerfangen 4 (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße):

Sonnenstraße, Kirchhofstraße, Haus Sonnental, Hof Limberg, Wilhelmstraße, Lothringer Straße, Zur Dauster Greth, Augustiner Straße, Kunigundeweg, Graf-Giselbert-Straße, Karolinger Straße, Frankenring, Ottonenweg, Dr. Kronenberger Straße, Pastor-Hoff-Straße, Theodor—Liebertz-Straße, Von-Galhau-Straße, Franz-von-Papen-Straße, Rosenstraße, Tulpenstraße, Nelkenstraße, Veilchenweg, Wittum.

Wahlbezirk Wallerfangen 6 (Dorfgemeinschaftshaus, Klauserweg 1):

Gemeindebezirk Bedersdorf

Wahlbezirk Wallerfangen 7 (Dorfgemeinschaftshaus, Schloßstraße 5):

Gemeindebezirk Düren

Wahlbezirk Wallerfangen 8 (Grundschule Gisingen, Gaustraße 22):

Gemeindebezirk Gisingen

Wahlbezirk Wallerfangen 9 (Dorfgemeinschaftshaus Ihn, Im Ecken):

Gemeindebezirk Ihn/Leidingen

Wahlbezirk Wallerfangen 10 (Dorfgemeinschaftshaus, Am alten Sportplatz, Saarlouiser Straße ):

Gemeindebezirk Ittersdorf

Wahlbezirk Wallerfangen 11 (Dorfgemeinschaftshaus Kerlingen, Am alten Sportplatz, Schulstr.):

Gemeindebezirk Kerlingen

Wahlbezirk Wallerfangen 13 (Dorfgemeinschaftshaus, Weingartstraße 40 a):

Gemeindebezirk Rammelfangen

Wahlbezirk Wallerfangen 14 (Schulungsraum der Freiw. Feuerwehr, Schloßbergstraße):

Gemeindebezirk St. Barbara.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugestellt worden sind, sind die Wahlbezirke und der Wahlräume angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Die beiden Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in den dafür vorgesehenen Wahlräumen in Wallerfangen zusammen.

2 Briefwahllokale (Schule am Limberg, Wallerfangen, Bungertstraße)

Briefwahlbezirk 1:

Wahlbezirke 1 bis 4

Briefwahlbezirk 2:

Wahlbezirke 6 bis 14

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a)

für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.

b)

für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz

oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz

oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)

durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich einer anderen Person bedienen.

Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder -entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

7. Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können kostenlos angefordert werden:

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V.

Frau Vorsitzende Silvia Hame

Küstrinerstraße 6

66121 Saarbrücken

Telefon: 0681/81 81 81

E-Mail: info@bsvsaar.org

Internet: www.bsvsaar.org

Wallerfangen, den 10. Februar 2025
Die Gemeindebehörde
Horst Trenz
Bürgermeister