Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO und § 5 Nr. 6 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 12.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Gesamtbetrag — in €
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf — 1.703.930
in den Aufwendungen auf — 1.658.250
Gewinn: — 45.680
Der Vermögensplan wird festgesetzt in den Einnahmen auf — 3.336.900
in den Ausgaben auf — 3.336.900
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird
festgesetzt auf — 2.868.620
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt — 0
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
festgesetzt auf — 500.000
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 12.12.2023 beschlossene Stellenübersicht.
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach den § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderlichen Genehmigung zu der Festsetzung in dem § 2 des Wirtschaftsplanes sind wie folgt erteilt:
AZ.: 1.2-02/805
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“ genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG i. V. mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.868.620, -- Euro.
Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 04. März 2024 bis 15. März 2024 im Verwaltungsgebäude des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“, Wallerfangen, Felsberger Straße 2, während den Öffnungszeiten öffentlich aus.