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Mitteilungsblatt Gemeinde Wallerfangen
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

I. Wirtschaftsplan 2024

Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO und § 5 Nr. 6 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 12.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Gesamtbetrag — in €

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf  — 1.703.930

in den Aufwendungen auf  — 1.658.250

Gewinn:  — 45.680

Der Vermögensplan wird festgesetzt in den Einnahmen auf  — 3.336.900

in den Ausgaben auf  — 3.336.900

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird

festgesetzt auf  — 2.868.620

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt  — 0

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt auf  — 500.000

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung am 12.12.2023 beschlossene Stellenübersicht.

Wallerfangen, den 12.12.2023
Der Verbandsvorsteher
Horst Trenz

II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach den § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderlichen Genehmigung zu der Festsetzung in dem § 2 des Wirtschaftsplanes sind wie folgt erteilt:

AZ.: 1.2-02/805

Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“ genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG i. V. mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.868.620, -- Euro.

St. Ingbert, den 14.02.2024
Im Auftrag
Birgit Heib

III. Offenlegung

Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 04. März 2024 bis 15. März 2024 im Verwaltungsgebäude des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“, Wallerfangen, Felsberger Straße 2, während den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der Verbandsvorsteher
Horst Trenz