Am Mittwoch, den 13. März 2024, findet um 19.00 Uhr im Clubhaus des VfB Gisingen, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Gisingen statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen sind.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken innerhalb der bejagbaren Grundflächen dieses Jagdbezirkes. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Er kann sich dabei vertreten lassen durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinen Diensten stehende Person oder durch einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse derselben Jagdgenossenschaft angehört. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigen.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung durch die Jagdvorsteherin |
| 2. | Genehmigung der Jahresrechnungen 2022/2023 |
| 3. | Entlastung der Jagdvorsteherin |
| 4. | Behandlung von Anträgen |
| 5. | Haushaltsplan 2024/2025 |
| 6. | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen |