Ab dem 01.01.2021 hat sich die Gültigkeit für neu ausgestellte Kinderreisepässe geändert. Die Geltungsdauer wurde in Übereinstimmung mit Artikel 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 auf ein Jahr verkürzt, § 5 Abs. 2 Passgesetz.
Für eine eventuelle Verlängerung ist zu beachten, dass der Kinderreisepass am Tag der Verlängerung noch gültig sein muss. Sollte die Gültigkeit bereits abgelaufen sein, muss das Dokument neu ausgestellt werden. Da Kinder ab 10 Jahren die Dokumente bereits selbst unterschreiben müssen, ist es notwendig, dass Sie Ihr Kind zur Beantragung wie auch zur Verlängerung des Kinderreisepasses zur Meldebehörde mitbringen.
Für die Neuausstellung (Gebühr: 13,00 €) sowie die Verlängerung (Gebühr: 6,00 €) wird jeweils ein aktuelles biometrisches Passfoto Ihres Kindes sowie die aktuelle Größe benötigt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, für Ihr Kind einen Reisepass oder auch einen Personalausweis - analog eines Dokumentes für Erwachsene - auszustellen. Dieses Dokument ist 6 Jahre gültig und kostet 37,50 € für den Reisepass bzw. 22,80 € für den Personalausweis. Hier müssen die Kinder bereits ab einem Alter von 6 Jahren zur Beantragung in die Behörde mitkommen, da die Fingerabdrücke im Reisepass gespeichert werden müssen.
Den Antrag/die Einverständniserklärung für die Ausstellung von Dokumenten finden Sie auf unserer Internetseite unter www.lindenberg-eichsfeld.de.
Ihr Einwohnermeldeamt