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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Wahl zum Schöffen - Bürgerschaftliches Engagementin der Rechtsprechung

Liebe Bürgerinnen und Bürger der VG Lindenberg/Eichsfeld,

am 31.12.2023 endet bundesweit die Amtszeit der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Für die neue Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 werden in Thüringen im Jahre 2023 etwa 2.000 Schöffen neu gewählt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld muss ebenfalls Personen, die in den Mitgliedsgemeinden unserer VG wohnhaft sind, in die Vorschlagslisten aufnehmen und dem Amtsgericht Heiligenstadt übermitteln.

Die Grundlage für das Schöffenamt findet sich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „... Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt.“

Schöffinnen und Schöffen üben einen Teil der Staatsgewalt aus. Sie wirken mit, wenn Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden. Sie stehen gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertung in die Entscheidung der Gerichte mit eingebracht werden sollen. Das Schöffenamt ist ein sehr wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt, welches dazu beiträgt, die Rechtspflege in der Bevölkerung zu verankern.

Ein Schöffe und ehrenamtlicher Richter soll höchstens zu zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Diese Tätigkeit wird entschädigt. Das Gesetz sieht die Erstattung von Fahrkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ihrer Gemeinde bei uns melden und Interesse an diesem sehr interessanten Ehrenamt bekunden.

Im nächsten Amtsblatt Nr. 2/2023 erfolgt die amtliche Bekanntmachung für die Wahl der Schöffen. Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Amt eines Schöffen zu übernehmen, können sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld, Frau Dittmann oder bei dem Bürgermeister/ der Bürgermeisterin der Wohnsitzgemeinde melden.

Was ist die Grundvoraussetzung, um in das Amt des Schöffen berufen werden zu können?

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deutsche Staatsangehörigkeit

Wer kann das Schöffenamt nicht wahrnehmen?

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Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt

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Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt ist

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Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann

Wer soll nicht zum Schöffen berufen werden?

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Wer am 01.01.2023 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

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Wer am 01.01.2023 das 70. Lebensjahr vollendet hat

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Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen (ein Zweitwohnsitz ist ausreichend, wenn man sich überwiegend dort aufhält)

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Personen, die gesundheitlich nicht geeignet sind

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Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind

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Personen, die in Vermögensverfall geraten sind

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Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer

Des Weiteren werden wir auf unserer Internetseite www.lindenberg-eichsfeld.de ein Formular bereitstellen, mit dem Sie ihr Interesse an diesem Amt bekunden können.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gern telefonisch unter der Nummer 036071-84625 oder per E-Mail an dittmann@lindenberg-eichsfeld an Frau Dittmann wenden.

Wir hoffen auf ihr Interesse an diesem Ehrenamt

Teistungen, den 20.12.2022

gez. Raabe

Gemeinschaftsvorsitzender