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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden
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1. Änderung d. Hundesteuersatzung der Gemeinde Berlingerode        

1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Berlingerode

Aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. 414, 415) und der §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), geändert durch Gesetz vom 10.10.2019 (GVBl. S. 396) hat der Gemeinderat der Gemeinde Berlingerode in seiner Sitzung am 22.11.2022 folgende Änderung beschlossen:

Artikel I

Der § 3 „Steuersatz“ Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Die Steuer beträgt jährlich:

a)

für den ersten Hund

75,00 €

b)

für den zweiten Hund

100,00 €

c)

für den dritten und jeden weiteren Hund

125,00 €.

Der Steuersatz beträgt abweichend von Satz 1 für das Halten von gefährlichen Hunden jährlich

für jeden gefährlichen Hund  —  700,00 €.

Artikel II

Die 1. Änderung der Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Berlingerode, 02.12.2022

gez. Bley

Bürgermeister — - Siegel -