Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist die Verwaltungs- gemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld als Meldebehörde zu verschiedenen Datenüber- mittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet.
Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
| • | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
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| Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft können Sie gemäß § 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes widersprechen. |
| • | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i. V. m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen. |
| • | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
| • | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
| • | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses bei der
Verwaltungsgemeinschaft
Lindenberg/Eichsfeld
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 17
37339 Teistungen
vornehmen lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, den beigefügten Antrag schriftlich beim Einwohnermeldeamt einzureichen.
Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Öffnungszeiten:
| Montag | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
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| von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
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| von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Freitag | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Teistungen, 02.01.2024
Ihr
Einwohnermeldeamt