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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz

Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist die Verwaltungs- gemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld als Meldebehörde zu verschiedenen Datenüber- mittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet.

Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft können Sie gemäß § 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i. V. m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses bei der

Verwaltungsgemeinschaft

Lindenberg/Eichsfeld

Einwohnermeldeamt

Hauptstraße 17

37339 Teistungen

vornehmen lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, den beigefügten Antrag schriftlich beim Einwohnermeldeamt einzureichen.

Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Öffnungszeiten:

Montag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Teistungen, 02.01.2024

Ihr

Einwohnermeldeamt