Titel Logo
Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 1/2026
Informationen aus den Mitgliedsgemeinden der VG
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Brehme

Grabstätten, deren festgelegte Ruhezeit beendet ist, sind bis zum 30.04.2026 zu beräumen.

Die Beräumung betrifft die Erdreihengräber bis zum Sterbedatum 25.04.2001.

Die Nutzungsberechtigten werden von der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld schriftlich benachrichtigt.

Gemäß § 24 der Friedhofssatzung der Gemeinde Brehme ist jeder Nutzungsberechtigte einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit sowie nach öffentlicher Bekanntmachung verpflichtet, die Grabmale einschließlich Fundament und Einfassung, alle sonstigen baulichen Anlagen und Grabausstattungen sowie sämtliche Anpflanzungen zu entfernen.

Die erforderlichen Arbeiten können von den Nutzungsberechtigten selbst oder durch Beauftragung der Gemeinde oder durch Dritte (z. B. ein Handwerksbetrieb) ausgeführt werden.

Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Verpflichtung bis zum o. g. Termin nicht nach, ist die Gemeinde berechtigt, die Grabstätte zu räumen. Sofern Grabstätten von der Gemeinde abgeräumt werden müssen, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten entsprechend § 9 der Friedhofsgebührensatzung zu tragen.

Die Gemeinde Brehme wird für die Beräumung im April 2026 Container für die Beseitigung der Grabanlagen zur Verfügung stellen. Nutzungsberechtigte, die diesen Container in Anspruch nehmen wollen, werden anteilmäßig an den Kosten beteiligt. Die Inanspruchnahme des Containers ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt der VG Lindenberg/Eichsfeld, Hauptstraße 17 in Teistungen erlaubt.

Hinweis:

Werden Gräber ohne erforderliche Genehmigung vorzeitig geräumt, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Ordnungsamt

Schotte

VG Lindenberg/Eichsfeld

Bürgermeister