Vorbereitung der Planung für das Vorhaben:
straßenbegleitender Radweg von Ecklingerode nach Brehme
Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
Die Gemeinde Brehme beabsichtigt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Ecklingerode und Wehnde sowie dem TLBV Region Nord die Errichtung eines straßenbegleitenden Radweges von Ecklingerode nach Brehme zu planen und durchzuführen.
Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf der geplanten Trasse und den daran angrenzenden Grundstücken in der Zeit von Oktober bis November 2024 folgende Vorarbeiten durchgeführt werden:
Planungsbegleitende Vermessung im Bereich der geplanten Trasse sowie der angrenzenden Flächen in einem Korridor von max. 40 m Breite.
Folgende Grundstücke sind betroffen:
Gemarkung Ecklingerode, Flur 3:
598/156, 540/97, 597/156, 541/98, 596/156, 542/98, 595/156, 594/156, 593/156, 100/1, 545/100, 138/1, 546/100, 547/100, 548/100, 132/1, 132/2, 550/132, 347/132, 133/2, 135, 131, 127, 449/126, 447/126, 445/126, 443/126, 441/126, 280/124, 279/124, 276/124, 123/3, 121/3, 120/12, 259, 120/8, 120/6, 120/4, 120/2
Gemarkung Wehnde Flur 3:
261/2, 260/3, 262, 263/2, 259, 257, 258, 1/1, 237/1, 236, 231/1, 230/1, 229/1, 228/1, 227/1, 226/1, 225/1, 224/1, 223/1, 82/35
Gemarkung Wehnde Flur 2
108/18, 107/18, 106/18, 105/18, 104/18, 103/18, 102/18, 101/18, 100/18, 99/17, 98/13, 97/13, 8/1, 7/1, 76/7, 61/6, 60/6, 5, 3, 2/2, 1/3, 2/1
Gemarkung Brehme Flur 1
309/2, 309/1, 318, 319, 825/328, 329, 826/330, 827/330, 331, 332, 333, 334, 339, 341/11, 409/1, 409/2, 410/2, 410/3, 1014/594, 341/13
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten werden durch einen öffentlich bestellten Vermesser durchgeführt. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt. Kann eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Ihren Antrag oder auf Antrag der Gemeinde Brehme die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Bauvorhabens entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der:
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| Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld |
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| Hauptstraße 17 |
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| 37339 Teistungen |
einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Patrick Schotte
Bürgermeister Brehme
Anlage: