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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 10/2024
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Informationen aus dem Bürgerhaus der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld

Vorbereitung der Planung für das Vorhaben:

straßenbegleitender Radweg von Ecklingerode nach Brehme

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Gemeinde Brehme beabsichtigt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Ecklingerode und Wehnde sowie dem TLBV Region Nord die Errichtung eines straßenbegleitenden Radweges von Ecklingerode nach Brehme zu planen und durchzuführen.

Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf der geplanten Trasse und den daran angrenzenden Grundstücken in der Zeit von Oktober bis November 2024 folgende Vorarbeiten durchgeführt werden:

Planungsbegleitende Vermessung im Bereich der geplanten Trasse sowie der angrenzenden Flächen in einem Korridor von max. 40 m Breite.

Folgende Grundstücke sind betroffen:

Gemarkung Ecklingerode, Flur 3:

598/156, 540/97, 597/156, 541/98, 596/156, 542/98, 595/156, 594/156, 593/156, 100/1, 545/100, 138/1, 546/100, 547/100, 548/100, 132/1, 132/2, 550/132, 347/132, 133/2, 135, 131, 127, 449/126, 447/126, 445/126, 443/126, 441/126, 280/124, 279/124, 276/124, 123/3, 121/3, 120/12, 259, 120/8, 120/6, 120/4, 120/2

Gemarkung Wehnde Flur 3:

261/2, 260/3, 262, 263/2, 259, 257, 258, 1/1, 237/1, 236, 231/1, 230/1, 229/1, 228/1, 227/1, 226/1, 225/1, 224/1, 223/1, 82/35

Gemarkung Wehnde Flur 2

108/18, 107/18, 106/18, 105/18, 104/18, 103/18, 102/18, 101/18, 100/18, 99/17, 98/13, 97/13, 8/1, 7/1, 76/7, 61/6, 60/6, 5, 3, 2/2, 1/3, 2/1

Gemarkung Brehme Flur 1

309/2, 309/1, 318, 319, 825/328, 329, 826/330, 827/330, 331, 332, 333, 334, 339, 341/11, 409/1, 409/2, 410/2, 410/3, 1014/594, 341/13

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten werden durch einen öffentlich bestellten Vermesser durchgeführt. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt. Kann eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Ihren Antrag oder auf Antrag der Gemeinde Brehme die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Bauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der:

Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld

Hauptstraße 17

37339 Teistungen

einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Patrick Schotte

Bürgermeister Brehme

Anlage: