Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
| • | Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis (z.B. BundID - https://id.bund.de) oder sind bereit, dieses anzulegen. Wir verwenden die E-Mail-Adresse aus Ihrem Nutzerkonto für Benachrichtigungen an Sie. |
| • | Sie sind innerhalb Deutschlands umgezogen. |
Außerdem benötigen Sie:
Der Service kann über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld, www.lindenberg-eichsfeld.de, unter der Rubrik „Formulare und Online - Dienste Wohnsitzanmeldung“ oder über die Webseite https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ genutzt werden.
Wie dies funktioniert, können Sie sich auch hier anschauen: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Worauf muss ich sonst noch achten?
Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit.
Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:
| 1. | Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch. |
| 2. | Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail. |
| 3. | Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes. |
| 4. | Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt. |