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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 11/2024
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Dorferneuerung für Privatmaßnahmen

Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen

Antragsformular (unterschrieben von allen Antragstellern laut Grundbuchauszug bzw. Eigentümernachweis)

ausführliche Beschreibung des geplanten Vorhabens

vorliegende Angebote je Gewerk (immer 3 Stück) mit ausführlicher Wertung

Bescheinigung in Steuersachen

o

Bei Umsatzsteuerpflicht und beantragter Bruttoförderung bitte schriftliche Klarstellung der Steuerpflicht durch Finanzamt oder Steuerberater einholen.

o

Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Monat sein.

Lagepläne (Übersicht und Detailansicht)

aktuelle Farbfotos (Der Sanierungsbedarf des gesamten Vorhabens muss darauf ersichtlich sein.)

Nachweis Eigentumsverhältnisse

o

Grundbuchauszug oder

o

Notariell abgeschlossener Kaufvertrag oder

o

Erbbaugrundbuchblatt oder

o

Nutzungsvertrag

De-minimis-Erklärung

Stellungnahme Berater*in

Stellungnahme Bürgermeister (Abschnitt des Antragformulars)

Stellungnahme Denkmalschutz / denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Nachweis Eigenmittel

Nachweis der eingeplanten Leistungen Dritter (nur wenn Drittmittel eingeplant)

Kreditbereitschaftserklärung (nur bei Finanzierung über Darlehen)

Stiftungsverzeichnisauszug (nur von Stiftungen)

Handelsregister-, Vereinsregisterauszug

Nachweis Gemeinnützigkeit

Bestätigung der LEADER-RAG zur Einhaltung der RES (nur wenn 10 %- LEADER-Bonus beantragt wird)

Datenblatt „Quantitative Indikatoren"

Baugenehmigung

Wichtig:

Die Berater*innen haben die Aufgabe, die Vollständigkeit zu prüfen und dem Antragsteller mitzuteilen, welche Unterlagen zeitnah nachgereicht werden müssen.

Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung des Antrages und führen zu mehr Schriftverkehr zwischen den Beteiligten. Im schwerwiegendsten Fall wird der Antrag wegen gravierender Mängel der Antragsunterlagen abgelehnt.

Förderquote für private Antragsteller

Förderfähige Maßnahmen im privaten Bereich

Erhaltung und Gestaltung ehemals landwirtschaftlicher/ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter einschließlich der dazugehörigen Hof- und Grünflächen Umnutzung ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz zu Wohn- oder Gewerbezwecken

Abriss, Teilabriss und Entsiegelung

im Allgemeinen bauliche Hülle (Dach, Fenster, Türen, Tore, Fassade), in Einzelfällen (Umnutzung, Wohnraumschaffung) Innenausbau soweit konstruktiv notwendig (DIN 276 Kostengruppe 300)

Gestalterische Orientierungshilfe für Maßnahmen der Dorfentwicklung in Thüringen

Präambel:

Die nachfolgenden Gestaltungshinweise geben eine Orientierung für dorfgerechtes Bauen im ländlichen Raum.

Da Thüringen über eine räumlich sehr differenzierte historische Baukultur verfügt, können nicht alle Aussagen dieser Orientierungshilfe auf alle Dörfer im gleichen Maßstab angewendet werden. Es gilt, die Eigenart, Gestaltung und Bautypik im regionalen Kontext zu Kultur- raum, Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwickeln.

Zur Festlegung der jeweils ortstypischen Gestaltungskriterien sind Erhebungen innerhalb der Dorfentwicklungsplanung unerlässlich. Dafür sind kompetente Dorfentwicklungsplaner und - planerinnen (DE-Planer) vor Ort tätig. Im Zuge der Antragstellung für Fördervorhaben der Dorfentwicklung werden die ortstypischen Gestaltungselemente dokumentiert und deren Anwendung auf das jeweilige bauliche Fördervorhaben begründet. Die Begründung respektive Stellungnahme des DE-Planers dient als Umsetzungsgrundlage und ist Bestandteil der Bewilligung.

Anmerkungen:

Aus baukultureller Sicht sollen zum Zweck einer attraktiven, zukunftsgerichteten Gestaltung moderne Gestaltungsansätze unterstützt werden, welche der Erzielung eines gestalterischen Gesamtbildes dienen und alle Aspekte nachhaltigen Bauens berücksichtigen.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung gilt es, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten, nachhaltige Materialien zu verwenden, Entsorgungsmöglichkeiten sowie einen klimaschonenden Betrieb zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich bei Sanierungen die Hinzunahme eines Energieberaters.

Bei der Bildung von Bauabschnitten ist das gestalterische Gesamtergebnis von Anfang an zu definieren.

1

Anwendungskennzeichnung DZ nach DIN 4108-10 (bzw. DIBT-Bauproduktenzulassung)

2

Anwendungskennzeichnung DAD nach DIN 4108-10 (bzw. DIBT-Bauproduktenzulassung)

3

Die Anforderungen an Unterdeckung und Winddichtheit außen sowie raumseitiger Konvektionsluftdichtheit und ggf. Diffusionsbremse sind zu ermitteln und fachlich umzusetzen. Die Anforderungen werden meist durch Be- schichtung oder Kaschierung im System mit erfüllt, alternativ sind diese bauseits durch Schichten zu erfüllen. Die Erfüllung der geforderten Eigenschaften kann durch Herstellerdatenblatt aus der Dämmstofflieferung, einem Datenblatt aus dem Webservice des Herstellers in Verbindung mit einem Lieferschein bzw. durch Fachunter- nehmer-Erklärung des ausführenden Fachbetriebes dokumentiert werden.

4

Anforderung für Silikonharzputze: Wasserdampfdurchlässigkeits-Kategorie V1: hoch. Dies entspricht einer Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl (µ-Wert) < 80. Bei Wärmedämmverbundsystem mit Holz-/Naturfa- serdämmungen wird ein µ-Wert< 40 empfohlen. Die Einhaltung der geforderten Eigenschaften kann durch Her- stellerdatenblatt aus der Putzlieferung, einem Datenblatt aus dem Webservice des Herstellers in Verbindung mit Lieferschein bzw. durch Fachunternehmer-Erklärung des ausführenden Fachbetriebes dokumentiert werden.

Beratung & Betreuung

Beratungen sind für den Antragsteller kostenlos

Bauantragspflichtige Planungen müssen gesondert vereinbart werden

Vorort- und Bürotermine können telefonisch vereinbart werden

Ansprechpartner im Büro KWR-WBS GmbH:

Frau Seideneck

>

036074/385-12

>

m.seideneck@kwr-worbis.de

Herr Klingebiel

>

036074/385-11

>

e.klingebiel@kwr-worbis.de

fehlende Unterlagen werden nachgefordert

die Abrechnungsunterlagen (Originalrechnung u. Verwendungsnachweis) werden durch das Büro geprüft und an das TLLLR weitergeleitet

Unterlagen sind in der VG, der Gemeinde oder im Planungsbüro abzugeben