Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen
| O | Antragsformular (unterschrieben von allen Antragstellern laut Grundbuchauszug bzw. Eigentümernachweis) |
| O | ausführliche Beschreibung des geplanten Vorhabens |
| O | vorliegende Angebote je Gewerk (immer 3 Stück) mit ausführlicher Wertung |
| O | Bescheinigung in Steuersachen |
| o | Bei Umsatzsteuerpflicht und beantragter Bruttoförderung bitte schriftliche Klarstellung der Steuerpflicht durch Finanzamt oder Steuerberater einholen. |
| o | Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Monat sein. |
| O | Lagepläne (Übersicht und Detailansicht) |
| O | aktuelle Farbfotos (Der Sanierungsbedarf des gesamten Vorhabens muss darauf ersichtlich sein.) |
| O | Nachweis Eigentumsverhältnisse |
| o | Grundbuchauszug oder |
| o | Notariell abgeschlossener Kaufvertrag oder |
| o | Erbbaugrundbuchblatt oder |
| o | Nutzungsvertrag |
| O | De-minimis-Erklärung |
| O | Stellungnahme Berater*in |
| O | Stellungnahme Bürgermeister (Abschnitt des Antragformulars) |
| O | Stellungnahme Denkmalschutz / denkmalschutzrechtliche Erlaubnis |
| O | Nachweis Eigenmittel |
| O | Nachweis der eingeplanten Leistungen Dritter (nur wenn Drittmittel eingeplant) |
| O | Kreditbereitschaftserklärung (nur bei Finanzierung über Darlehen) |
| O | Stiftungsverzeichnisauszug (nur von Stiftungen) |
| O | Handelsregister-, Vereinsregisterauszug |
| O | Nachweis Gemeinnützigkeit |
| O | Bestätigung der LEADER-RAG zur Einhaltung der RES (nur wenn 10 %-LEADER-Bonus beantragt wird) |
| O | Datenblatt „Quantitative Indikatoren" |
| O | Baugenehmigung |
Wichtig:
Die Berater*innen haben die Aufgabe, die Vollständigkeit zu prüfen und dem Antragsteller mitzuteilen, welche Unterlagen zeitnah nachgereicht werden müssen.
Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung des Antrages und führen zu mehr Schriftverkehr zwischen den Beteiligten. Im schwerwiegendsten Fall wird der Antrag wegen gravierender Mängel der Antragsunterlagen abgelehnt.
Förderquote für private Antragsteller
| natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts (Privatpersonen, Vereine, Landwirte, Unternehmen, Kirchen) | bis zu 35 % vom förderfähigen Brutto-Investitions-Volumen höchstens 15.000 EUR je Gebäude bei Beseitigung baulicher und gestalterischer Mängel |
Förderfähige Maßnahmen im privaten Bereich
- Erhaltung und Gestaltung ehemals landwirtschaftlicher/ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter einschließlich der dazugehörigen Hof- und Grünflächen Umnutzung ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz zu Wohn oder Gewerbezwecken
- Abriss, Teilabriss und Entsiegelung
- im Allgemeinen bauliche Hülle (Dach, Fenster, Türen, Tore, Fassade), in Einzelfällen (Umnutzung, Wohnraumschaffung) Innenausbau soweit konstruktiv notwendig (DIN 276 Kostengruppe 300)
Gestalterische Orientierungshilfe für Maßnahmen der Dorfentwicklung in Thüringen
Präambel:
Die nachfolgenden Gestaltungshinweise geben eine Orientierung für dorfgerechtes Bauen im ländlichen Raum.
Da Thüringen über eine räumlich sehr differenzierte historische Baukultur verfügt, können nicht alle Aussagen dieser Orientierungshilfe auf alle Dörfer im gleichen Maßstab angewendet werden. Es gilt, die Eigenart, Gestaltung und Bautypik im regionalen Kontext zu Kulturraum, Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwickeln.
Zur Festlegung der jeweils ortstypischen Gestaltungskriterien sind Erhebungen innerhalb der Dorfentwicklungsplanung unerlässlich. Dafür sind kompetente Dorfentwicklungsplaner und – planerinnen (DE-Planer) vor Ort tätig. Im Zuge der Antragstellung für Fördervorhaben der Dorfentwicklung werden die ortstypischen Gestaltungselemente dokumentiert und deren Anwendung auf das jeweilige bauliche Fördervorhaben begründet. Die Begründung respektive Stellungnahme des DE-Planers dient als Umsetzungsgrundlage und ist Bestandteil der Bewilligung.
Anmerkungen:
Aus baukultureller Sicht sollen zum Zweck einer attraktiven, zukunftsgerichteten Gestaltung moderne Gestaltungsansätze unterstützt werden, welche der Erzielung eines gestalterischen Gesamtbildes dienen und alle Aspekte nachhaltigen Bauens berücksichtigen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung gilt es, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten, nachhaltige Materialien zu verwenden, Entsorgungsmöglichkeiten sowie einen klimaschonenden Betrieb zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich bei Sanierungen die Hinzunahme eines Energieberaters.
Bei der Bildung von Bauabschnitten ist das gestalterische Gesamtergebnis von Anfang an zu definieren.
| Kriterium | Gestaltungshinweis |
| 1. | Dächer | |
| 1.1 | Dach/ Dachform | - Dachneigung mindestens 40° für Hauptgebäude
- in begründeten Ausnahmefällen flachere Dachneigungen
- Erhalt ungestörter Dachflächen; bei Schaffung von Wohnraum begründete Ausnahmefälle möglich
- Belichtung über Giebel oder Zwerchhäuser
- Zwischensparrendämmung mit mineralischen oder natürlichen Faserdämmstoffen (Glas-/Mineral-/-Holz-/Natur-Fasern) in Form von Klemmfilz bzw. Klemmwolle1; keine steifen Dämmstoffplatten
- Aufsparrendämmung2 mit Mineralfaser- oder Holzweichfaserplatten; künstliche Dämmstoffe (PUR oder PIR) möglich unter Beachtung regionaltypischer Gestaltungen der Ortgänge
- siehe Hinweise zu Dämmstoffen3
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| 1.2 | Dacheindeckung | - Tondachziegel in ortstypischer Form und Farbe
- Naturschiefer oder in Form, Farbe und Zuschnitt entsprechendem Kunstschiefer
- in begründeten Ausnahmefällen Betondachsteine in ortstypischer Form und Farbe bei Nebengebäuden
- keine glänzenden Ziegeloberflächen, ausschließlich matte Engoben
- moderne glatte Architektenziegel nur bei Neubauten zulässig
- kleinteilige Metalleindeckungen oder Prefaeindeckungen in Ziegeloptik sowie Stehfalz- und Bitumeneindeckung nur im Einzelfall mit Begründung vom DE-Planer zulässig an untergeordneten Gebäuden und Nebengebäuden, die öffentlich nicht einsehbar sind
- Solar-/Photovoltaikanlagen werden toleriert, jedoch nicht gefördert; straßenseitiges Anbringen dieser Anlagen bei ortsbildprägenden Gebäuden nur nach Einzelfallprüfung
- ln-Dach-Solarmodule werden toleriert, nicht gefördert
- Gründächer sind möglich und förderfähig
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| 1.3 | Gauben-/ Dachfenster | - Sattel- oder Schleppgauben mit senkrechten Seitenwänden sowie Fledermausgauben
- Gesamtbreite aller Gauben maximal 1/3 der Dachlänge
- Abstand der Gauben untereinander mindestens die 1,5-fache Breite einer Einzelgaube
- Gaubenabstand zum Ortgang mindestens 1,50 m
- Abstand zwischen First und Traufe mindestens je 1/5 der Schenkellänge des Daches
- in begründeten Ausnahmefällen Dachfenster unter Beachtung der Einsehbarkeit vom öffentlichen Raum
- in begründeten Ausnahmefällen neue Gauben nach Vorlage einer zeichnerischen Darstellung
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| 1.4 | Dachüberstand | |
| 1 | Anwendungskennzeichnung DZ nach DIN 4108-10 (bzw. DIBT-Bauproduktenzulassung) |
| 2 | Anwendungskennzeichnung DAD nach DIN 4108-10 (bzw. DIBT-Bauproduktenzulassung) |
| 3 | Die Anforderungen an Unterdeckung und Winddichtheit außen sowie raumseitiger Konvektionsluftdichtheit und ggf. Diffusionsbremse sind zu ermitteln und fachlich umzusetzen. Die Anforderungen werden meist durch Beschichtung oder Kaschierung im System mit erfüllt, alternativ sind diese bauseits durch Schichten zu erfüllen. |
| | Die Erfüllung der geforderten Eigenschaften kann durch Herstellerdatenblatt aus der Dämmstofflieferung, einem Datenblatt aus dem Webservice des Herstellers in Verbindung mit einem Lieferschein bzw. durch Fachunternehmer-Erklärung des ausführenden Fachbetriebes dokumentiert werden. |
| Kriterium | Gestaltungshinweis |
| 1.5 | Schornsteinköpfe | - Sichtmauerwerk aus rotem Klinker
- in begründetem Ausnahmefall in ortstypischer Gestaltung (Verputz, Verschalung, Verschieferung o. a,)
- kleinformatige Verkleidungen wie z.B. Kunstschiefer, Faserzement, wabenförmige Blechschindeln
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| 1.6 | Vordächer | - schlichte Holzkonstruktion mit Tonziegeleindeckung (Gestaltungshinweise Dach berücksichtigen)
- in begründeten Ausnahmefällen bei Verwendung anderer Materialien oder Konstruktionen nach Vorlage einer zeichnerischen Darstellung
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| 1.7 | Verblechungen/ Rinnen | - je nach Ortstypik und Umfeld (Anschlüsse) in Zink oder Kupfer
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| 2. | Fassaden | |
| 2.1 | Putzart | - mineralische Putze und Silikatputze glatt ausgerieben oder als fein strukturierter Putz bis 5 mm Körnung
- Erhalt und Aufarbeitung von historischen Putzgliederungen
- in aggressiver Umgebung (Beeinträchtigung der Umgebungsluft durch hohe Verkehrsbelastung, Heizanlagen, Salze) sind Silikonharzputze mit hoher Wasserdampfdurchlässigkeits-Kategorie zulässig4
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| 2.2 | Verkleidung/ Außendämmung | Verkleidung - mit Naturschiefer oder in Form, Farbe und Zuschnitt entsprechendem Kunstschiefer
- mit Holz als Deckel-, Leisten- oder Stülpschalung entsprechend Ortstypik senkrecht oder waagerecht ausgeführt
- mit Tonziegelbehang
- keine Verkleidungen aus Kunststoff, Stahlblech, Keramik, großflächigen Faserzementplatten (in regionalen Ausnahmefällen historische Zinkblechschindeln)
- keine Spaltriemchen und nicht der Ortstypik entsprechende Klinkerummauerungen
- moderne Verkleidungen wie z. B. Faserzement-Paneele sind für Neubauten zulässig und förderfähig; diese Verkleidungen sollen ein eigenes architektonisches Erscheinungsbild aufweisen und keine Imitate historischer Bauweisen darstellen
Außendämmung - nur mit mineralischen bzw. natürlichen Dämmstoffen
- auf Fachwerkwänden nur sinnvoll, wenn der bauphysikalische Nachweis der Diffusionsfähigkeit der Außenwand geführt werden kann
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| 2.3 | Fassadenfarbgebung | |
| 4 | Anforderung für Silikonharzputze: Wasserdampfdurchlässigkeits-Kategorie V1: hoch. Dies entspricht einer Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl (µ-Wert) 80. Bei Wärmedämmverbundsystem mit Holz-/Naturfaserdämmungen wird ein μ-Wert 40 empfohlen. Die Einhaltung der geforderten Eigenschaften kann durch Herstellerdatenblatt aus der Putzlieferung, einem Datenblatt aus dem Webservice des Herstellers in Verbindung mit Lieferschein bzw. durch Fachunternehmer-Erklärung des ausführenden Fachbetriebes dokumentiert werden. |
| Kriterium | Gestaltungshinweis |
| 2.4 | Sichtfachwerk | - Grundsatz: Erhalt und Aufarbeitung
- Farbgebung in Anlehnung an die historische Farbfassung
- Aufbohlung nur in technisch begründeten Ausnahmefällen, Mindestbohlenstärke 60 mm, Aufnahme ursprünglicher Fachwerkstruktur
- Nebengebäude/Scheunen: Verkleidung des Fachwerks möglich, siehe 2.2
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| 2.5 | Natursteinwände/ Natursteinsockel | - Erhalt und Aufarbeitung analog der Historie
- bei starkem Verfall Verputzverkleidung sinnvoll
- Verkleidung mit Natursteinplatten entsprechend örtlich verwendeter Materialien und Formate
- keine Klinker-Fliesenverkleidungen, keine Verblechungen, keine Fassadenplatten oder Verputze mit Buntsteinputz
- für eine eventuelle spätere Sanierung des Sockelputzes sollte dieser durch Putzschienen vom aufgehenden Putz getrennt werden
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| 2.6 | Laubengänge/ Balkonbrüstungen | - Erhalt von Laubengängen zwingend im historischen Erscheinungsbild, bei fehlender Verkleidung Einsatz von schlichter Schalung
- Einsatz regionaltypischer Gestaltungselemente an Balkonbrüstungen
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| 3. | Fenster, Türen, Tore, Bekleidungen |
| Allgemein | Bei Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren sollte durch den Bauherren eine aussagekräftige Gestaltungsskizze vorgelegtwerden |
| Fenster | |
| 3.1 | Größe | - stehende Formate
- Rückbau von liegenden Fensterformaten und Erneuerung in stehenden Formaten als Einzel-/ Doppelfenster bzw. gereihte Einzelfenster
- Ausnahmen entsprechend des Baustils
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| 3.2 | Fensterteilung | - Ausführung nach historischem Vorbild mit profiliertem Kämpfer und Stulp sowie wohlproportionierten Einzelglasflächen
- Wiederaufnahme historischer/bauzeitlicher Versprossungen
- Ausführung mit glasteilenden oder sog. Wiener Sprossen; Berücksichtigen der Abmessungen der Sprossen in Anlehnung an historische Vorbilder
- keine wegklappbaren Sprossenrahmen
- keine ausschließlich innenliegenden Sprossen
- keine Messingsprossen
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| 3.3 | Farbgebung | - weiß bzw. mit einer Holzlasur in einheitlicher Farbgebung
- Farbdifferenzierung zu Türen/Toren/ Bekleidungen/Putzfaschen
- Farbigkeit an regionale Typik anpassen
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| Kriterium | Gestaltungshinweis |
| 3.4 | Material | Glas - Verwendung von Klarglas oder von zurückhaltendem unaufdringlichem Ornamentglas
- keine Verwendung von Wölbglas und getönten bzw. verspiegelten Gläsern
- keine großflächigen und ungeteilten Verglasungen zum Straßenraum
Rahmen - prinzipiell Ausführung von Fenstern in Holz aus heimischen Hölzern
- keine Verwendung von Tropenhölzern - auch keine zertifizierten Tropenhölzer
- Verhältnis von Rahmenstärken, Sprossenbreiten und Glasflächen beachten
- unter Einhaltung der Punkte 3.1 - 3.3 Einsatz von Kunststoff- fenstern im Ausnahmefall im Massivbau
- keine Kunststofffenster in Fachwerkgebäuden
- Einsatz anderer Materialien (z. B. Aluminium, Stahl) nur in Ausnahmefällen bei bestimmten Gebäudetypen (z. B. Stallanlagen) bzw. in witterungsseitig schwieriger Umgebung (Schattenlage, Wassernähe)
- zulässig im Ausnahmefall ist eine Materialkombination aus Holz und Aluminium sowie reine Aluminiumfenster und -fensterläden
- Wetterschenkel in Aluminium ist zulässig
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| 3.5 | Rollläden/ Klappläden Schiebeläden | - Erhalt vorhandener Holzklapp-/Schiebeläden bzw. Erneuerung nach historischem Vorbild
- Einbau von Rollläden unter Erhalt der ursprünglichen Fensterhöhe und Einbau in die Fassade (unter Putz oder mit der Putzfassade abschließend) wird toleriert
- keine Aufsatzelemente für Rollläden vor die Fassade
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| Türen und Tore | |
| 3.6 | Türen und Tore | - Erhalt und Aufarbeitung historischer Haustüren
- Einsatz von Glasfüllungen im oberen Türbereich bzw. als Oberlicht unter Einhaltung von Punkt 3.4 Glas
- Handwerkliche Herstellung aus heimischen Hölzern; bei Nebeneingangstüren ist Kunststoff möglich, sofern die Fenster ebenfalls aus Kunststoff gefertigt sind
- verdeckte Ausführung von Traggliedern aus Stahl
- Ausführung der Tore weitgehend geschlossen
- einheitliche Farbgebung in Holzlasur
- keine weißen Türen und Tore
- Farbdifferenzierung zu Fenstern und Bekleidungen
- Rolltore möglich bei Feuerwehrgerätehäusern
- im Ausnahmefall holzbeplankte Falttore
- Holzhaustür: Wetterschenkel unten ca. 30 cm aus Aluminium zulässig
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| Bekleidungen | |
| 3.7 | Bekleidungen/ Putzfaschen | - Erhalt bzw. Neuanfertigung von Bekleidungen bei Fachwerkgebäuden
- Herstellung aus heimischen Hölzern
- farbliche Differenzierung der Bekleidungen zu Fenstern und Türen bzw. zum Putz
- Erhalt und farbliche Differenzierung von Putztaschen sowie Fenster-Türleibungen
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| 4. Außenbereich |
| 4.1 | Außentreppen | - Erhalt/Aufarbeitung historischer Treppen
- Neubau von Treppen in Anlehnung an altes Erscheinungsbild
- Natursteine in ortstypischer Farbe und Form; in begründeten Ausnahmefällen Treppen aus Werkstein mit Natursteinvorsatz oder reine durchgefärbte Betonwerksteinstufen
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| Kriterium | Gestaltungshinweis |
| 4.2 | Pflaster | - Erhalt/Wiederverwendung historischer Pflasterbeläge
- Natursteinpflaster
- Betonpflaster in dorf- und landschaftsgerechter Farbe und Form
- in Einzelfällen Drain- und Rasenfugenpflaster, z. B. KL-Rasenplatte
- Rasengittersteine aus Beton in Ausnahmefällen und für Teilbereiche möglich
- Asphaltdecken bei ausreichender Begrünung und dorfgerechter Gesamtgestaltung des Straßenraums möglich
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| 4.3 | Begrünung | - einheimische, ortstypische Laub- und Obstgehölze, Strauchpflanzungen, Hecken und Stauden
- Vorgärten sind zu begrünen; gekieste Vorgartenflächen sind nicht zulässig
- Blüh-Wiesenflächen sind Zierrasenflächen vorzuziehen, bzw. mindestens anteilig anzulegen.
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| 4.4 | Einfriedungen | Zäune - senkrechte Holz-Lattenzäune X Höhe 1,0 bis 1,4 min Kombination mit niedrigen Sockelmauern::; 0,4 m
- Doppelstabmattenzäune: Höhe max. 1,4 m, in Verbindung mit Heckenbegrünung
- Ausschluss von Zäunen mit Kunststoffgeflecht- und bändern
Mauern und Zaunsockel - Erhalt/Aufarbeitung von Natursteinmauern
- Abdeckung mit Natursteinplatten
- in begründeten Ausnahmefällen Abdeckplatten aus Werkstein mit Natursteinvorsatz
- Pfeiler in Naturstein
- bei Ersatz auch moderne, einfache Lösungen möglich
- Gabionen als Grundstücksbegrenzungen unzulässig - Aus- nahmen nur für technische Stütz-Elemente, z.B. als Hang-Abfangung
Tore und Türen - Hoftore und -türen in Holz
- in begründeten Ausnahmefällen Hoftore und -türen auch in Kombination von Holz mit Metall
- in begründeten Ausnahmefällen Komplettlösungen in Metall (z. B. Friedhofs-, Schlossparktore und – türen)
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| 4.5 | Balkone | - möglich, sofern ein gestalterisches Gesamtbild erzeugt wird, z. b. in Aluminiumbauweise oder Füllungen mit Metall oder Glaskonstruktionen
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| 4.6 | Stadtmobiliar | - Bänke, Papierkörbe, Schautafeln usw. aus recyceltem Kunststoff möglich; im Einzelfall auch aus natürlichen Bestandteilen (Reishülsen, Steinsalze, Mineralöl)
- Farbigkeit möglichst einheitlich, keine grellen Farben, zum vorhandenen Ortsbild passend
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Beratung & Betreuung
| ▪ | Beratungen sind für den Antragsteller kostenlos |
| ▪ | Bauantragspflichtige Planungen müssen gesondert vereinbart werden |
| ▪ | Vorort- und Bürotermine können telefonisch vereinbart werden |
| ▪ | Ansprechpartner im Büro KWR-WBS GmbH: |
| Frau Seideneck | -> 036074/385-12 |
| | -> m.seideneck@kwr-worbis.de |
| Herr Klingebiel | -> 036074/385-11 |
| | -> e.klingebiel@kwr-worbis.de |
| ▪ | fehlende Unterlagen werden nachgefordert |
| ▪ | die Abrechnungsunterlagen (Originalrechnung u. Verwendungsnachweis) werden durch das Büro geprüft und an das TLLLR weitergeleitet |
| ▪ | Unterlagen sind in der VG, der Gemeinde oder im Planungsbüro abzugeben |