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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 12/2023
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Dorferneuerung für Privatmaßnahmen

Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen

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Antragsformular (unterschrieben von allen Antragstellern laut Grundbuchauszug bzw. Eigentümernachweis)

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ausführliche Beschreibung des geplanten Vorhabens

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vorliegende Angebote je Gewerk (immer 3 Stück) mit ausführlicher Wertung

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Bescheinigung in Steuersachen

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Bei Umsatzsteuerpflicht und beantragter Bruttoförderung bitte schriftliche Klarstellung der Steuerpflicht durch Finanzamt oder Steuerberater einholen.

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Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Monat sein.

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Lagepläne (Übersicht und Detailansicht)

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aktuelle Farbfotos (Der Sanierungsbedarf des gesamten Vorhabens muss darauf ersichtlich sein.)

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Nachweis Eigentumsverhältnisse

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Grundbuchauszug oder

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Notariell abgeschlossener Kaufvertrag oder

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Erbbaugrundbuchblatt oder

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Nutzungsvertrag

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De-minimis-Erklärung

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Stellungnahme Berater*in

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Stellungnahme Bürgermeister (Abschnitt des Antragformulars)

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Stellungnahme Denkmalschutz / denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

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Nachweis Eigenmittel

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Nachweis der eingeplanten Leistungen Dritter (nur wenn Drittmittel eingeplant)

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Kreditbereitschaftserklärung (nur bei Finanzierung über Darlehen)

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Stiftungsverzeichnisauszug (nur von Stiftungen)

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Handelsregister-, Vereinsregisterauszug

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Nachweis Gemeinnützigkeit

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Bestätigung der LEADER-RAG zur Einhaltung der RES (nur wenn 10 %-LEADER-Bonus beantragt wird)

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Datenblatt „Quantitative Indikatoren"

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Baugenehmigung

Wichtig:

Die Berater*innen haben die Aufgabe, die Vollständigkeit zu prüfen und dem Antragsteller mitzuteilen, welche Unterlagen zeitnah nachgereicht werden müssen.

Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung des Antrages und führen zu mehr Schriftverkehr zwischen den Beteiligten. Im schwerwiegendsten Fall wird der Antrag wegen gravierender Mängel der Antragsunterlagen abgelehnt.

Förderquote für private Antragsteller

natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts

(Privatpersonen, Vereine, Landwirte, Unternehmen, Kirchen)

bis zu 35 % vom förderfähigen Brutto-Investitions-Volumen höchstens 15.000 EUR je Gebäude bei Beseitigung baulicher und gestalterischer Mängel

Förderfähige Maßnahmen im privaten Bereich

  • Erhaltung und Gestaltung ehemals landwirtschaftlicher/ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter einschließlich der dazugehörigen Hof- und Grünflächen Umnutzung ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz zu Wohn oder Gewerbezwecken
  • Abriss, Teilabriss und Entsiegelung
  • im Allgemeinen bauliche Hülle (Dach, Fenster, Türen, Tore, Fassade), in Einzelfällen (Umnutzung, Wohnraumschaffung) Innenausbau soweit konstruktiv notwendig (DIN 276 Kostengruppe 300)

Gestalterische Orientierungshilfe für Maßnahmen der Dorfentwicklung in Thüringen

Präambel:

Die nachfolgenden Gestaltungshinweise geben eine Orientierung für dorfgerechtes Bauen im ländlichen Raum.

Da Thüringen über eine räumlich sehr differenzierte historische Baukultur verfügt, können nicht alle Aussagen dieser Orientierungshilfe auf alle Dörfer im gleichen Maßstab angewendet werden. Es gilt, die Eigenart, Gestaltung und Bautypik im regionalen Kontext zu Kulturraum, Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwickeln.

Zur Festlegung der jeweils ortstypischen Gestaltungskriterien sind Erhebungen innerhalb der Dorfentwicklungsplanung unerlässlich. Dafür sind kompetente Dorfentwicklungsplaner und – planerinnen (DE-Planer) vor Ort tätig. Im Zuge der Antragstellung für Fördervorhaben der Dorfentwicklung werden die ortstypischen Gestaltungselemente dokumentiert und deren Anwendung auf das jeweilige bauliche Fördervorhaben begründet. Die Begründung respektive Stellungnahme des DE-Planers dient als Umsetzungsgrundlage und ist Bestandteil der Bewilligung.

Anmerkungen:

Aus baukultureller Sicht sollen zum Zweck einer attraktiven, zukunftsgerichteten Gestaltung moderne Gestaltungsansätze unterstützt werden, welche der Erzielung eines gestalterischen Gesamtbildes dienen und alle Aspekte nachhaltigen Bauens berücksichtigen.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung gilt es, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten, nachhaltige Materialien zu verwenden, Entsorgungsmöglichkeiten sowie einen klimaschonenden Betrieb zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich bei Sanierungen die Hinzunahme eines Energieberaters.

Bei der Bildung von Bauabschnitten ist das gestalterische Gesamtergebnis von Anfang an zu definieren.

1

Anwendungskennzeichnung DZ nach DIN 4108-10

(bzw. DIBT-Bauproduktenzulassung)

2

Anwendungskennzeichnung DAD nach DIN 4108-10

(bzw. DIBT-Bauproduktenzulassung)

3

Die Anforderungen an Unterdeckung und Winddichtheit außen sowie raumseitiger Konvektionsluftdichtheit und ggf. Diffusionsbremse sind zu ermitteln und fachlich umzusetzen. Die Anforderungen werden meist durch Beschichtung oder Kaschierung im System mit erfüllt, alternativ sind diese bauseits durch Schichten zu erfüllen.

Die Erfüllung der geforderten Eigenschaften kann durch Herstellerdatenblatt aus der Dämmstofflieferung, einem Datenblatt aus dem Webservice des Herstellers in Verbindung mit einem Lieferschein bzw. durch Fachunternehmer-Erklärung des ausführenden Fachbetriebes dokumentiert werden.

4

Anforderung für Silikonharzputze: Wasserdampfdurchlässigkeits-Kategorie V1: hoch. Dies entspricht einer Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl (µ-Wert) 80. Bei Wärmedämmverbundsystem mit Holz-/Naturfaserdämmungen wird ein μ-Wert 40 empfohlen. Die Einhaltung der geforderten Eigenschaften kann durch Herstellerdatenblatt aus der Putzlieferung, einem Datenblatt aus dem Webservice des Herstellers in Verbindung mit Lieferschein bzw. durch Fachunternehmer-Erklärung des ausführenden Fachbetriebes dokumentiert werden.

Kriterium

Gestaltungshinweis

2.4

Sichtfachwerk

  • Grundsatz: Erhalt und Aufarbeitung
  • Farbgebung in Anlehnung an die historische Farbfassung
  • Aufbohlung nur in technisch begründeten Ausnahmefällen, Mindestbohlenstärke 60 mm, Aufnahme ursprünglicher Fachwerkstruktur
  • Nebengebäude/Scheunen: Verkleidung des Fachwerks möglich, siehe 2.2

2.5

Natursteinwände/

Natursteinsockel

  • Erhalt und Aufarbeitung analog der Historie
  • bei starkem Verfall Verputzverkleidung sinnvoll
  • Verkleidung mit Natursteinplatten entsprechend örtlich verwendeter Materialien und Formate
  • keine Klinker-Fliesenverkleidungen, keine Verblechungen, keine Fassadenplatten oder Verputze mit Buntsteinputz
  • für eine eventuelle spätere Sanierung des Sockelputzes sollte dieser durch Putzschienen vom aufgehenden Putz getrennt werden

2.6

Laubengänge/

Balkonbrüstungen

  • Erhalt von Laubengängen zwingend im historischen Erscheinungsbild, bei fehlender Verkleidung Einsatz von schlichter Schalung
  • Einsatz regionaltypischer Gestaltungselemente an Balkonbrüstungen

3.

Fenster, Türen, Tore, Bekleidungen

Allgemein

Bei Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren sollte durch den Bauherren eine aussagekräftige Gestaltungsskizze vorgelegtwerden

Fenster

3.1

Größe

  • stehende Formate
  • Rückbau von liegenden Fensterformaten und Erneuerung in stehenden Formaten als Einzel-/ Doppelfenster bzw. gereihte Einzelfenster
  • Ausnahmen entsprechend des Baustils

3.2

Fensterteilung

  • Ausführung nach historischem Vorbild mit profiliertem Kämpfer und Stulp sowie wohlproportionierten Einzelglasflächen
  • Wiederaufnahme historischer/bauzeitlicher Versprossungen
  • Ausführung mit glasteilenden oder sog. Wiener Sprossen; Berücksichtigen der Abmessungen der Sprossen in Anlehnung an historische Vorbilder
  • keine wegklappbaren Sprossenrahmen
  • keine ausschließlich innenliegenden Sprossen
  • keine Messingsprossen

3.3

Farbgebung

  • weiß bzw. mit einer Holzlasur in einheitlicher Farbgebung
  • Farbdifferenzierung zu Türen/Toren/ Bekleidungen/Putzfaschen
  • Farbigkeit an regionale Typik anpassen

Beratung & Betreuung

Beratungen sind für den Antragsteller kostenlos

Bauantragspflichtige Planungen müssen gesondert vereinbart werden

Vorort- und Bürotermine können telefonisch vereinbart werden

Ansprechpartner im Büro KWR-WBS GmbH:

Frau Seideneck

-> 036074/385-12

-> m.seideneck@kwr-worbis.de

Herr Klingebiel

-> 036074/385-11

-> e.klingebiel@kwr-worbis.de

fehlende Unterlagen werden nachgefordert

die Abrechnungsunterlagen (Originalrechnung u. Verwendungsnachweis) werden durch das Büro geprüft und an das TLLLR weitergeleitet

Unterlagen sind in der VG, der Gemeinde oder im Planungsbüro abzugeben