Was wurde geändert?
Am 1. Oktober 2025 ist die 2. Änderung der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Landkreis Eichsfeld in Kraft getreten. Die bisherige Verordnung vom 1. März 2017 (1. Änderung vom 17.11.2020) wurde damit auf weitere Orte ausgeweitet.
Welche Pflichten bestehen für Katzenhalter?
Wenn Sie Ihrer Katze Freigang gewähren, sind Sie verpflichtet:
Wohnungskatzen ohne Freigang sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wo gilt die Verordnung jetzt?
Neben den bereits erfassten Orten wie Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde, Worbis u. a. gilt die Verordnung nun auch in vielen weiteren Gemeinden, unter anderem:
Warum ist diese Regelung notwendig?
Zahlreiche freilebende Katzen im Landkreis befinden sich in einem schlechten Gesundheitszustand.
Die Verordnung soll helfen:
Wie wird kontrolliert?
Das Veterinäramt führt Kontrollen in den betroffenen Gebieten durch. Katzenhalter müssen den Nachweis über Kastration und Kennzeichnung aufbewahren.
Bei Verstößen drohen:
Weitere Informationen:
Den vollständigen Verordnungstext finden Sie im Amtsblatt Nr. 44 vom 30.09.2025 oder auf der Website des Landkreises Eichsfeld:
www.landkreis-eichsfeld.de