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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 12/2025
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Wichtige Information für Katzenhalter im Landkreis Eichsfeld

Inkrafttreten der 2. Änderung der Katzenschutzverordnung zum 01.10.2025

Was wurde geändert?

Am 1. Oktober 2025 ist die 2. Änderung der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Landkreis Eichsfeld in Kraft getreten. Die bisherige Verordnung vom 1. März 2017 (1. Änderung vom 17.11.2020) wurde damit auf weitere Orte ausgeweitet.

Welche Pflichten bestehen für Katzenhalter?

Wenn Sie Ihrer Katze Freigang gewähren, sind Sie verpflichtet:

  • Ihre Katze ab dem 5. Lebensmonat kastrieren zu lassen
  • Ihre Katze durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung kennzeichnen zu lassen
  • Ihre Katze bei TASSO oder FINDEFIX zu registrieren

Wohnungskatzen ohne Freigang sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wo gilt die Verordnung jetzt?

Neben den bereits erfassten Orten wie Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde, Worbis u. a. gilt die Verordnung nun auch in vielen weiteren Gemeinden, unter anderem:

  • Teistungen und dem dazugehörigen Ortsteil Bleckenrode, Tastungen, Effelder, Kreuzebra, Fretterode, Kirchohmfeld, Thalwenden, Westhausen, Döringsdorf, Hüpstedt, Marth
    (u. v. m. - vollständige Liste siehe Amtsblatt Nr. 44 vom 30.09.2025)

Warum ist diese Regelung notwendig?

Zahlreiche freilebende Katzen im Landkreis befinden sich in einem schlechten Gesundheitszustand.

Die Verordnung soll helfen:

  • unkontrollierte Vermehrung einzudämmen
  • Tierleid zu verringern
  • Krankheiten wie Katzenschnupfen und Katzenseuche zu verhindern

Wie wird kontrolliert?

Das Veterinäramt führt Kontrollen in den betroffenen Gebieten durch. Katzenhalter müssen den Nachweis über Kastration und Kennzeichnung aufbewahren.

Bei Verstößen drohen:

  • behördliche Anordnungen
  • Bußgelder

Weitere Informationen:

Den vollständigen Verordnungstext finden Sie im Amtsblatt Nr. 44 vom 30.09.2025 oder auf der Website des Landkreises Eichsfeld:

www.landkreis-eichsfeld.de