Es ist schon öfters geschehen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden.
Wir wollen Sie auf die wichtigsten Regeln und Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen (Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld):
| • | Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. |
| • | Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. |
| • | Es ist verboten, Hunde auf Spielplätze, Liegewiesen und Badeanlagen mitzunehmen und sie in Gewässer, die zum Baden freigegeben sind, hineinzulassen. |
| • | Auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, Gehwehgen, in öffentlichen Gebäuden, auf Friedhöfen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. |
| • | Tiere dürfen nur von Personen, die physisch und psychisch aufsichtsfähig sind, mit in die Öffentlichkeit genommen werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von dem Tier keine Gefahr für Dritte ausgeht. |
Im Thüringer Waldgesetz ist geregelt, dass Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, an der Leine zu führen sind (§ 6 Abs. 2 Thüringer Waldgesetz). Das heißt, dass im Wald generell eine Leinepflicht ganzjährig besteht und nicht nur zur Brut- und Setzzeit.
Ein Verstoß gegen die o. g. Vorschriften wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wir sind froh, dass viele Hundehalterinnen und Hundehalter sich an die Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dadurch wird Ihnen, Ihrem Hund und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Zusammenleben erleichtert. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich.
Teistungen, den 24.11.2025
| Raabe Gemeinschaftsvorsitzender | Ordnungsamt VG Lindenberg/Eichsfeld |