Bevor Jugendliche in einen Job starten oder eine Ausbildung beginnen können, müssen sie - bei Aufforderung durch den Ausbildungsbetrieb - eine ärztliche Untersuchung nachweisen, sofern sie mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Das sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Durch diese Untersuchung soll festgestellt werden, ob die Jugendlichen den Anforderungen der angestrebten Tätigkeit körperlich gewachsen sind. Ziel ist es, Gefährdungen für die Gesundheit oder Entwicklung zu verhindern. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein für diesen Arztbesuch mussten die Jugendlichen bisher in Papierform bei ihrem Einwohnermeldeamt beantragen und abholen. Ab 2025 wird dieses Verfahren deutlich vereinfacht und als Online-Service zur Verfügung gestellt.
Unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ kann die Beantragung unkompliziert per Webanwendung mit dem Smartphone oder Tablet erfolgen. Die Jugendlichen erhalten ihren individuellen Untersuchungsberechtigungsschein einschließlich einer thüringenspezifischen Identifikationsnummer (UBS-ID) direkt auf ihr Smartphone oder Tablet.
Voraussetzung für die digitale Beantragung ist, dass die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert und die AusweisApp2 vorhanden ist. Die UBS-ID wird anschließend in der Arztpraxis vorgelegt. Diese wiederum stellt nach der Untersuchung eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.
Zuständig für die Überwachung des Arbeitsschutzes und damit die Organisation des Verfahrens ist das
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
(Abteilung Arbeitsschutz)
Tennstedter Str. 8/9
99947 Bad Langensalza
Email: ubs@tlv.thueringen.de
Unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs erhalten Jugendliche, Eltern und Unternehmen weitere Informationen sowie Unterstützung bei der Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins.
Wenn Sie den Online-Dienst nicht nutzen können, besteht die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsschein mit vorheriger Terminvereinbarung in einer der Regionalinspektionen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zu beantragen. Sie vereinbaren bei einer Regionalinspektion (Erfurt, Gera, Suhl, Nordhausen) des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsschei