Titel Logo
Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 2/2025
Informationen aus den Mitgliedsgemeinden der VG
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Teistungen

Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof in Teistungen

Grabstätten, deren festgelegte Ruhezeit beendet ist, sind bis zum 27.04.2025 zu beräumen.

Die Beräumung betrifft die Sterbejahre 1994 bis 1997.

Die Nutzungsberechtigten werden von der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld schriftlich benachrichtigt.

Gemäß § 24 der Friedhofssatzung der Gemeinde Teistungen ist jeder Nutzungsberechtigte einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit sowie nach öffentlicher Bekanntmachung verpflichtet, die Grabstätten zu räumen.

Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Verpflichtung bis zum o. g. Termin nicht nach, so ist die Gemeinde berechtigt, die Grabstätte zu räumen. Sofern Grabstätten von der Gemeinde abgeräumt werden müssen, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten entsprechend § 8 der Friedhofsgebührensatzung zu tragen.

Die Gemeinde Teistungen wird für die Beräumung im April 2025 Container für die Beseitigung zur Verfügung stellen. Nutzungs-berechtigte, die diesen Container in Anspruch nehmen wollen, werden anteilmäßig an den Kosten beteiligt.

Die Inanspruchnahme des Containers ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt der VG Lindenberg/Eichsfeld, Hauptstraße 17 in Teistungen erlaubt.

Ordnungsamt

Krukenberg

VG Lindenberg/Eichsfeld

Bürgermeister