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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 2/2025
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Informationen aus dem Bürgerhaus der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfel



In den vergangenen Wochen wurde mehrfach festgestellt, dass es zu Verkehrsbehinderungen an der Bushaltestelle vor der Regelschule in Berlingerode durch parkende Autos gekommen ist.

Die EW Bus hat Lichtbilder von „Verkehrssündern“ aufgenommen und uns zur Verfügung gestellt. Die Fotos zeigen, dass Fahrzeugführer direkt in der Haltebucht vor der Regelschule parken, um ihre Kinder zur Schule zu bringen oder abzuholen.

Dies stellt eine Verkehrsgefährdung für die ankommenden Busse, aber insbesondere für die Kinder dar. Neben dieser Verkehrsgefährdung stellt das Parken in einer Bushaltestelle generell einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Danach besteht an einer Bushaltestelle ein striktes Parkverbot (15 m vor oder hinter dem Haltestellenschild oder im Bereich einer eventuell vorhandenen Zickzacklinie).

Entsprechend der StVO kann der Verstoß gegen das Parkverbot an einer Bushaltestelle mit einem Bußgeld ab 55 Euro geahndet werden. Das Ordnungsamt der VG ist entsprechend angewiesen, die bereits von der EW Bus gemeldeten Verstöße sowie künftige Verstöße mit einem Bußgeld zu ahnden.

Wir fordern Sie hiermit auf, die geltenden Regelungen der StVO einzuhalten, um den Erlass von Bußgeldbescheiden zu vermeiden.

Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer sollte unser Ziel sein, um einen Gefährdung von Personen oder Fahrzeugen zu vermeiden.

Teistungen, 30.01.2025

gez. Raabe

Ordnungsamt

Gemeinschaftsvorsitzender

VG Lindenberg/Eichsfeld