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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der von der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld durchzuführenden Bußgeldverfahr en mit Aktenführung in Papierform

I.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Teistungen, den 20.01.2026

Raabe

Gemeinschaftsvorsitzender