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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Festsetzung der Grundsteuer A und B für alle Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld für das Kalenderjahr 2026

Nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973, BGBl. I S. 965, zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBI. 2024 I Nr. 387), ist es möglich, bei zum Vorjahr unveränderten Grundsteuerhebesätzen auf die Versendung von Einzelsteuerbescheiden zu verzichten und die Grundsteuer A und B mittels Allgemeinverfügung festzusetzen.

Hiermit wird die Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2026 öffentlich bekannt gemacht.

Für die Festsetzung gelten die Grundsteuerjahresbeträge in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden. Die Beträge sind auch weiterhin an den angegebenen Fälligkeitstagen des letzten Grundsteuerbescheides zu entrichten.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld, Hauptstraße 17, 37339 Teistungen einzulegen.

Wird ein Rechtsbehelf erhoben, so befreit dies nicht von der fristgemäßen Zahlung der Abgaben.

Teistungen, den 09. Januar 2026

gez. Raabe

Gemeinschaftsvorsitzender