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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 3/2024
Informationen aus den Mitgliedsgemeinden der VG
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Veräußerung von Baugrundstück

Quelle: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/

Ausschreibung

Veräußerung von Baugrundstück

Die Gemeinde Brehme schreibt eine noch zu vermessene Teilfläche aus folgenden Flurstück in der Gemarkung Brehme zum Verkauf aus:

Das ausgeschriebene Grundstück liegt an der Hauptstraße 5 in Brehme, angrenzend zur Feuerwehr (siehe Flurkarte). Es handelt sich um ein erschlossenes Grundstück innerhalb der Ortslage. Das bedeutet, alle notwendigen Versorgungsleitungen liegen unmittelbar in der Nähe der noch zu vermessenen Fläche.

Besondere Bedingungen

Das Grundstück wird unter der Auflage einer Bauverpflichtung von 3 Jahren verkauft. Der zukünftige Eigentümer muss die Kosten sowie die Beauftragung für die Vermessung der Teilfläche selber tragen. Eine Maklerprovision fällt nicht an. Die Gemeinde Brehme ist sehr daran interessiert, jungen Menschen das Leben in der Gemeinde zu ermöglichen. Daher sind die Gebote von Familien ausdrücklich erwünscht.

Berechtigungen

Die Besichtigung der Grundstücke kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten der Ausschreibungsfläche nicht gestattet ist. Auf Anfrage ist eine Besichtigung möglich. Bitte setzen Sie sich zur Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld unter der Telefonnummer 036071/84629 in Verbindung.

Abgabe des Angebotes

Der Verkauf erfolgt gegen Gebot. Das Gebot bedarf der Schriftform. Bitte nutzen Sie dafür das Formular „Zusammenfassung des Gebotes“. Der Mindestangebotspreis (Bodenrichtwert) beträgt 49,00 €/m² für Grund und Boden.

Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Baugrundstück Brehme Hauptstraße 5" zu kennzeichnen und an die:

Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld

Liegenschaftsamt

Hauptstraße 17

37339 Teistungen

bis zum 01.04.2024, 11:00 Uhr zu senden. Die Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.

Nach der Frist eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nach Ablauf des Schlusstermins. Die Gemeinde Brehme behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, soweit die eingereichten Angebote wirtschaftlich und/oder ökologisch nicht tragfähig erscheinen. Ebenso behält sich die Gemeinde Brehme die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Der Gemeinde Brehme steht es frei bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.

Brehme, den 08.03.2024

Schotte

Bürgermeister