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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 3/2024
Informationen aus den Mitgliedsgemeinden der VG
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Veräußerung von Baugrundstücken

Quelle: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/

Ausschreibung

Veräußerung von Baugrundstücken

Die Gemeinde Ferna schreibt folgendes Flurstück in der Gemarkung Ferna zum Verkauf aus:

Die ausgeschriebenen Grundstücke liegen an der Straße „Postweg“ in Ferna in Richtung Teistungen (siehe Flurkarte). Es handelt sich jeweils um erschlossene Grundstücke innerhalb der Ortslage.

Besondere Bedingungen

Die Grundstücke werden unter der Auflage einer Bauverpflichtung von 3 Jahren verkauft. Eine Maklerprovision fällt nicht an. Die Gemeinde Ferna ist sehr daran interessiert, jungen Menschen das Leben in der Gemeinde zu ermöglichen. Daher sind die Gebote von Familien ausdrücklich erwünscht.

Achtung:

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Das Flurstück wird mit einer Dienstbarkeit belastet, welche übernommen werden muss (Erdkabel der Thüringer Energienetze) -> siehe Bebauungsplan Nr. 4 - Postweg 1. Änderung,

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Webseite: https://www.lindenberg-eichsfeld.de/verwaltung/bauleitplanung/ferna/index_ger.html

Berechtigungen

Die Besichtigung der Grundstücke kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten der Ausschreibungsfläche nicht gestattet ist. Auf Anfrage ist eine Besichtigung möglich. Bitte setzen Sie sich zur Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld unter der Telefonnummer 036071/84629 in Verbindung.

Abgabe des Angebotes

Der Verkauf erfolgt gegen Gebot. Das Gebot bedarf der Schriftform. Bitte nutzen Sie dafür das Formular „Zusammenfassung des Gebotes“. Der Mindestangebotspreis beträgt 22,00 €/m² für Grund und Boden zzgl. 34,39 €/m² als Abschlag für Erschließungskosten.

Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Baugrundstück Ferna Postweg" und der Flurstücknummer zu kennzeichnen und an die:

Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld

Liegenschaftsamt

Hauptstraße 17

37339 Teistungen

bis zum 04.04.2024, 11:00 Uhr zu senden. Die Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.

Nach der Frist eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nach Ablauf des Schlusstermins. Die Gemeinde Ferna behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, soweit die eingereichten Angebote wirtschaftlich und/oder ökologisch nicht tragfähig erscheinen. Ebenso behält sich die Gemeinde Ferna die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Der Gemeinde Ferna steht es frei bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.

Ferna, den 08.03.2024

May

Bürgermeisterin