Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 3/2025
Informationen aus dem Bürgerhaus der VG Lindenberg/Eichsfeld
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Förderung des Ehrenamtes im Landkreis Eichsfeld
1. Beantragung der Ehrenamtsförderung
Der Landkreis Eichsfeld fördert das ehrenamtliche gemeinnützige Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger auch in diesem Jahr mit finanziellen Mitteln. Der Antrag zur Förderung ihres Vereins ist spätestens bis zum 30.06.2025 beim Landkreis Eichsfeld zu stellen, um Projekte und Veranstaltungen bestmöglich umsetzen zu können.
Die Zuwendungen werden insbesondere gewährt für:
- die Finanzierung besonderer Maßnahmen, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern
- die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden
- individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise vorzunehmen
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Ehrenamtliche
- die Förderung der Entwicklung und die Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit sowie Modellprojekten
- die Förderung neuer Formen des Ehrenamtes
- die Honorierung des ehrenamtlichen Engagements älterer Arbeitsloser.
2. Ehrenamtscard
Der Landkreis Eichsfeld würdigt ehrenamtliches Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger auch durch die Vergabe der Thüringer Ehrenamtscard. Vereine können für verdiente Vereinsmitglieder diese Ehrenamtscard beantragen, welche Vorteile, wie zum Beispiel Vergünstigungen beim Besuchen von Museen, Theatern oder Sportstätten bietet.
Die Thüringer Ehrenamtscard können ehrenamtlich Tätige erhalten, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren,
- mindestens fünf Jahre aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden waren,
- ihr ehrenamtliches Engagement im Landkreis Eichsfeld ausüben,
- keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.
Die Anträge finden Sie auf der Homepage des Landkreises Eichsfeld unter:
https://www.kreis-eic.de/landkreis-eichsfeld/ehrenamtsfoerderung