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in Teilen der Gemarkung
Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen und teilweise fehlender Bodenschätzung ist eine Überprüfung und Nachschätzung auf bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt I S. 3176) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:
| Beginn: März 2025 |
| Dauer: voraussichtlich bis Mai 2025 |
Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von Ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
Näheres zu den von der Nachschätzung betroffenen Flächen können Sie unter der Telefonnummer 0361 57 3614 739 erfragen.
gez. LRD Getto
Amtsleiter