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Lindenberg Nachrichten mit Amtsblatt
Ausgabe 5/2024
Informationen aus den Mitgliedsgemeinden der VG
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Teistungen, OT Teistungen

Verpachtung von Ackerland/ Grünland zum 01.10.2024

Die Gemeinde Teistungen schreibt folgende Flurstücke in der Gemarkung Teistungen / Teistungenburg / Ferna / Tastungen zur Verpachtung aus:

Bei den zur Pacht angebotenen Flächen handelt es sich um Ackerland (hauptsächlich sandiger Lehmboden der Stufe 6) mit einer durchschnittlichen Ackerzahl von 30 (Ackerland - Mittelwert) laut Bodenrichtwertkarte (Stand 31.12.2020) des Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

Die ausgeschriebenen Flächen liegen im Umkreis der Gemeinde Teistungen sowie in der Gemarkung Ferna und Tastungen.

Berechtigungen

Die Besichtigung der Flächen kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten der Ausschreibungsflächen nicht gestattet ist. Auf Anfrage ist eine Besichtigung möglich. Bitte setzen Sie sich zur Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld unter der Telefonnummer 036071/84629 in Verbindung.

Allgemeines

Die öffentlichen Wege werden grundsätzlich nicht mitverpachtet.

Abgabe des Angebotes

Die Verpachtung erfolgt gegen Gebot. Mit dem Gebot ist der Nutzungszweck (z. B. Getreideanbau) einzureichen. Das Gebot bedarf der Schriftform. Bitte nutzen Sie dafür das Formular „Zusammenfassung des Gebotes“.

Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Pacht Ackerland Teistungen“ zu kennzeichnen und an die:

Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld

Liegenschaftsamt

Hauptstraße 17

37339 Teistungen

bis zum 13.06.2024, 11:00 Uhr zu senden. Die Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.

Nach der Frist eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nach Ablauf des Schlusstermins. Die Gemeinde Teistungen behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, soweit die eingereichten Angebote wirtschaftlich und/oder ökologisch nicht tragfähig erscheinen. Ebenso behält sich die Gemeinde Teistungen die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Der Gemeinde steht es frei bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.

Teistungen, den 10.05.2024

Krukenberg

Bürgermeister der Gemeinde Teistungen