Die Amtszeit der bisherigen Wildschadensschätzer neigt sich dem Ende zu und gemäß § 47 Thüringer Jagdgesetz müssen für den Landkreis Eichsfeld neue Wildschadensschätzer berufen werden.
Der Landkreis Eichsfeld sucht bis zum 30.05.2025 geeignete Personen, die die Bereitschaft zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Berufung zeigen.
Erfahrungen oder Qualifikationen im landwirtschaftlichen Bereich sind vorteilhaft, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Auszug aus dem § 47 Thüringer Jagdgesetz (ThJG)
„Schadensschätzer“
(1) Die untere Jagdbehörde bestellt für ihren Zuständigkeitsbereich auf die Dauer von fünf Jahren in den Landkreisen mindestens fünf Schadensschätzer und in den kreisfreien Städten mindestens zwei Schadensschätzer. Die Schadensschätzer sind verpflichtet, ihre Gutachten unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Die Bestellung ist jederzeit widerruflich.
(2) Wildschaden im Wald wird durch einen von der unteren Jagdbehörde bestimmten Forstsachverständigen geschätzt.
Bei Interesse wenden Sie sich an den:
Landkreis Eichsfeld
Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Postfach 11 62
37301 Heiligenstadt