In den vergangenen Wochen wurden wiederholt Abfälle nicht entsprechend den bereitgestellten Containern und Tonnen auf den Friedhöfen der Mitgliedsgemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft entsorgt, so dass die Gemeinden hierdurch Mehrkosten bei der Entsorgung in Kauf nehmen mussten.
Aufgrund der verschärften gesetzlichen Vorgaben zur Abfalltrennung und Ressourcenschonung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurden wir von der Entsorgungsfirma darüber informiert, dass ab sofort keine Kunststoffabfälle (Kerzen, Kränze, Kunststoffblumen, Folie etc.) mehr im Container für kompostierbare Abfälle entsorgt werden dürfen.
Die Gemeinden stellen sich die Frage, ob weiterhin Container für die Aufnahme von anfallenden Friedhofsabfällen, wie Blumen, Unkraut oder sonstige pflanzliche Abfälle bereitgestellt werden sollten.
Zudem ist es jedem Friedhofsbesucher zuzumuten, andere Gegenstände, die weder zum Plastikmüll noch zu den Grünabfällen gehören, mit nach Hause zu nehmen, um sie dort entsprechend zu entsorgen.
Was gehört in den Container für kompostierbare Abfälle?
Friedhofsabfälle, wie z. B. verwelkte Blumen, Unkraut, pflanzliche Abfälle.
Kränze, die Kunststoffblumen enthalten, sind getrennt zu entsorgen!
Die Bereitstellung von Abfallbehältnissen stellt keine Pflichtaufgabe der Gemeinde dar. Für den anfallenden Friedhofsabfall ist jeder selbst verantwortlich und entsorgungspflichtig.
Wir bitten Sie, die Mülltrennung in Zukunft ordnungsgemäß vorzunehmen.
Ordnungsamt
VG Lindenberg/Eichsfeld