Quelle: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer
Die Gemeinde Brehme schreibt folgendes Flurstück in der Gemarkung Brehme zum Verkauf aus:
| Bauplatz | Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (m²) | Nutzungsart |
| Nr. 1 | Brehme | 2 | 188/31 | 587 | Gebäude- und Freifläche, Wohnen |
Das ausgeschriebene Grundstück liegt in der „Straße des Friedens 8“ in Brehme (siehe Flurkarte). Es handelt sich um ein erschlossenes Grundstück innerhalb der Ortslage. Das bedeutet alle notwendigen Versorgungsleitungen liegen direkt in der Straße.
Besondere Bedingungen
Das Grundstück wird unter der Auflage einer Bauverpflichtung von 3 Jahren verkauft. Eine Maklerprovision fällt nicht an. Die Gemeinde Brehme ist sehr daran interessiert, jungen Menschen das Leben in der Gemeinde zu ermöglichen. Daher sind die Gebote von Familien ausdrücklich erwünscht.
Berechtigungen
Die Besichtigung des Grundstückes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das unerlaubte Betreten der Ausschreibungsfläche nicht gestattet ist. Auf Anfrage ist eine Besichtigung möglich. Bitte setzen Sie sich zur Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld unter der Telefonnummer 036071/84629 in Verbindung.
Abgabe des Angebotes
Der Verkauf erfolgt gegen Gebot. Das Gebot bedarf der Schriftform. Bitte nutzen Sie dafür das Formular „Zusammenfassung des Gebotes“. Der Mindestangebotspreis (Bodenrichtwert) beträgt 49,00 €/m² für Grund und Boden. Zusätzlich zum Angebotspreis fallen noch Erschließungskosten in Höhe von einmalig 16.436,00 € an.
Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Baugrundstück Brehme Straße des Friedens 8" zu kennzeichnen und an die:
Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld
Liegenschaftsamt
Hauptstraße 17
37339 Teistungen
bis zum 06.07.2026, 13:00 Uhr zu senden. Die Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Nach der Frist eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nach Ablauf des Schlusstermins. Die Gemeinde Brehme behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, soweit die eingereichten Angebote wirtschaftlich und/oder ökologisch nicht tragfähig erscheinen. Ebenso behält sich die Gemeinde Brehme die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Der Gemeinde Brehme steht es frei bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.
Brehme, den 05.06.2026
Schotte
Bürgermeister